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Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Seit 2021 sind Banken verpflichtet, ihre Datenverarbeitungssysteme zur Transaktionsüberwachung und zum Screening durch unabhängige Prüfer überprüfen zu lassen. Mit der Konkretisierung der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GWG) ist damit zu rechnen, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) künftig verstärkt Qualitätskontrollen gem. AuA BT 6.2.3. einfordern wird.
In unserem Webinar am 14. Januar 2025 möchten wir Ihnen die Umsetzung dieser Anforderungen erläutern. Dabei erwarten Sie praxisnahe Tipps und Hinweise, mit einem besonderen Fokus auf der Implementierung eines effektiven Qualitätssicherungsprozesses durch Ihren Geldwäschebeauftragten sowie die Einbindung eines unabhängigen externen Prüfers.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch.
Dienstag, 14. Januar 2025 10:00 Uhr bis ca. 11:00 Uhr
Ralph Hüsemann Partner Wirtschaftsprüfer Büro Frankfurt am Main T: +49 69 366002-267ralph.huesemann@bakertilly.de
Dr. Christoph Wronka Director Büro Hamburg T: +49 40 600880-124christoph.wronka@bakertilly.de
Laura Keiner Manager Event Coordination Büro Frankfurt am Main M: +49 160 91086213laura.keiner@bakertilly.de
Tragen Sie sich die Veranstaltung bequem in Ihren Kalender ein.
Ralph Hüsemann
Partner
Wirtschaftsprüfer
Dr. Christoph Wronka, LL.M. (London)
Director, Head of Anti-Financial Crime Audit & Advisory
Certified Anti-Money Laundering Specialist (CAMS), Certified Internal Auditor (CIA)
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