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Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Seit 2021 sind Banken verpflichtet, ihre Datenverarbeitungssysteme zur Transaktionsüberwachung und zum Screening durch unabhängige Prüfer überprüfen zu lassen. Mit der Konkretisierung der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GWG) ist damit zu rechnen, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) künftig verstärkt Qualitätskontrollen gem. AuA BT 6.2.3. einfordern wird.
In unserem Webinar am 14. Januar 2025 möchten wir Ihnen die Umsetzung dieser Anforderungen erläutern. Dabei erwarten Sie praxisnahe Tipps und Hinweise, mit einem besonderen Fokus auf der Implementierung eines effektiven Qualitätssicherungsprozesses durch Ihren Geldwäschebeauftragten sowie die Einbindung eines unabhängigen externen Prüfers.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch.
Dienstag, 14. Januar 2025 10:00 Uhr bis ca. 11:00 Uhr
Ralph Hüsemann Partner Wirtschaftsprüfer Büro Frankfurt am Main T: +49 69 366002-267ralph.huesemann@bakertilly.de
Dr. Christoph Wronka Director Büro Hamburg T: +49 40 600880-124christoph.wronka@bakertilly.de
Laura Keiner Manager Event Coordination Büro Frankfurt am Main M: +49 160 91086213laura.keiner@bakertilly.de
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Ralph Hüsemann
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