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Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Irlands Datenschutzbehörde hat gegen Meta eine Rekordstrafe von 1,2 Milliarden Euro verhängt. Ferner müssen künftig alle personenbezogenen Daten in Rechenzentren in der Europäischen Union, statt in den USA gespeichert werden. Meta hat eine Frist von 5 Monaten, um die Übertragung von Daten in die USA einzustellen, und von 6 Monaten, um die Daten zurückzuholen.
Die Entscheidung, gegen die Meta vorgehen will, ist der jüngste Teil eines jahrelangen juristischen Tauziehens. Nach Abschnitt 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act können US-Geheimdienste ohne gerichtliche Genehmigung E-Mails und andere Kundenkommunikationen von US-Unternehmen erhalten. Die Datenschutzbestimmungen gelten nur für US-Bürger und Einwohner der USA. Obwohl die EU wiederholt US-Unternehmen dazu aufgefordert hat, europäische Daten vor einem solchen Zugriff zu schützen, wurde dies nie vollständig umgesetzt.
Sofern die US-Überwachungsgesetze nicht geändert werden, muss Meta nun sein System grundlegend umstrukturieren. Kern der Strafe ist der grundsätzliche Rechtskonflikt zwischen US-Regierungsvorschriften und europäischem Datenschutzrecht. Der US-Kongress wartet auf eine Aktualisierung des FISA-Abschnitts 702, die Datenschutzrechte von Nicht-US-Bürgern wurden bisher in der Debatte jedoch nicht thematisiert.
Die Zeit wird zeigen, ob ein Gericht diese Entscheidung bestätigt. Allerdings stellt die Übermittlung von Daten in die USA seit Langem ein Problem dar und ein Risiko, das nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Die Entscheidung kommt zeitgleich zu der Stellungnahme der Datenschutzkonferenz, die die Anforderung an Anbieter von Cloudanbieter außerhalb der EU bzw. sicherer Drittstaaten verschärft.
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