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BFH-Urteil zum Abzugsverbot für Sonderbetriebsausgaben
Elektronische Entgeltunterlagen: Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2026
Baker Tilly auf der ACENTUM Global Mobility Konferenz 2026
Bafin veröffentlicht WpI MaRisk: Neuer Aufsichtsrahmen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute
EmpCo-Richtlinie: Ab September gelten neue Anforderungen an Umweltwerbung
Baker Tilly berät SEVEST beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an IBG HydroTech
Krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen
EuGH kippt die bisherige BGH-Rechtsprechung zu Preisänderungsklauseln in Wärmelieferungsverträgen
Baker Tilly baut Corporate/M&A-Praxis mit Carlos Robles y Zepf weiter aus
IT-Sicherheit für Krankenkassen: § 392 SGB V, KRITIS und NIS-2
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
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Krankenhaussanierung: Baker Tilly beim Ecclesia-Webinar und auf dem Hauptstadtkongress 2026
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Am 10. Oktober 2023 wählt der Beirat wieder fünf engagierte Projekte mit Fokus auf Kinder und Jugendhilfe und der Förderung der Erziehung und Bildung.
Am 10. Oktober 2023 steht die zweite Beiratssitzung der Stiftung für dieses Jahr an. Dabei wählt der Beirat wieder fünf engagierte Projekte mit Fokus auf Kinder und Jugendhilfe und der Förderung der Erziehung und Bildung. Die ausgewählten Projekte werden von uns mit jeweils 2.500 Euro unterstützt. In der Vergangenheit konnten wir so auch schon viele spannende und interessante Projekte fördern.
Sollten Sie auf der Suche nach einer Förderung für Ihr Projekt sein, können Sie sich bis zum 22. September 2023 per Mail an stiftung@bakertilly.de bewerben. Der Mail sollte unbedingt unser ausgefüllter Förderantrag beigefügt werden. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie hier.
Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge!
Thomas Mattheis
Of Counsel und Geschäftsführer der Baker Tilly Stiftung
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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