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Das Arcomet-Urteil des EuGH und seine Folgen – schlummert in allen Verrechnungspreismodellen ein Umsatzsteuerrisiko?
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Vergabepraxis 2025: DVNW-Regionalgruppe Dortmund zu Gast bei Baker Tilly
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BFH-Urteil zur Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Geschäftsführerhaftung VII R 20/23
Wer trägt das Risiko bei E-Mail-Betrug im Geschäftsverkehr?
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Carve-out oder Kollaps? So retten sich Automobilzulieferer
BGH billigt Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher
Baker Tilly baut ESG-Beratung im Bankenwesen mit Simone Yuson aus
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Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Am 10. Oktober 2023 wählt der Beirat wieder fünf engagierte Projekte mit Fokus auf Kinder und Jugendhilfe und der Förderung der Erziehung und Bildung.
Am 10. Oktober 2023 steht die zweite Beiratssitzung der Stiftung für dieses Jahr an. Dabei wählt der Beirat wieder fünf engagierte Projekte mit Fokus auf Kinder und Jugendhilfe und der Förderung der Erziehung und Bildung. Die ausgewählten Projekte werden von uns mit jeweils 2.500 Euro unterstützt. In der Vergangenheit konnten wir so auch schon viele spannende und interessante Projekte fördern.
Sollten Sie auf der Suche nach einer Förderung für Ihr Projekt sein, können Sie sich bis zum 22. September 2023 per Mail an stiftung@bakertilly.de bewerben. Der Mail sollte unbedingt unser ausgefüllter Förderantrag beigefügt werden. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie hier.
Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge!
Thomas Mattheis
Of Counsel und Geschäftsführer der Baker Tilly Stiftung
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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