Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Bündelung von Fachkompetenz und klare Zuständigkeiten im Vergaberecht
Wie die Steuerstruktur den Kaufpreis bei GmbH & Co. KG beeinflusst
Energy Sharing: EnWG-Novelle schafft neuen rechtlichen Rahmen
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
Baker Tilly berät Capmont bei Add-on-Akquisitionen im Elektro-Segment
Betriebsratswahl 2026: Minderheitenquote richtig berücksichtigen
Steueränderungsgesetz 2025 final verabschiedet
Bundesrat stimmt Aktivrentengesetz zu
Wer trägt das Risiko bei E-Mail-Betrug im Geschäftsverkehr?
Studie: Zwei Drittel der deutschen Automobilzulieferer rechnen mit einer Marktbereinigung
Regulating the Future: Web3 & Crypto
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Deutschlandfonds startet: Neuer Rahmen für private Investitionen
Carve-out oder Kollaps? So retten sich Automobilzulieferer
BGH billigt Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können ab heute Anträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Die Antragsfrist wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltsgleich zu den bisher bestehenden Programmen der Überbrückungshilfe III (Fördermonate November 2020 bis September 2021; Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021) und der derzeitigen Überbrückungshilfe III Plus. Gefördert werden bestimmte Fixkosten in Monaten innerhalb der Förderzeiträume, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % aufweisen.
Die Beantragung muss dabei weiterhin über einen sog. „prüfenden Dritten“ – als welcher Baker Tilly registriert ist – erfolgen.
Alle Beiträge anzeigen