Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Wer trägt das Risiko bei E-Mail-Betrug im Geschäftsverkehr?
Steuerrisiken: Verdeckte Gewinnausschüttungen bei GmbHs mit ausländischen Gesellschaftern
Mittelbare Anteilsveräußerungen im Kontext von Abspaltungen nun doch (wieder) schädlich
Baker Tilly berät Capmont bei Add-on-Akquisitionen im Elektro-Segment
Neuer Partner im Bereich Immobilienbewertung: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly berät Rigeto: Matignon Group übernimmt MEON Standorte
Französisches Urlaubsrecht: Was deutsche Arbeitgeber wissen müssen
EU verschärft Russland-Sanktionen mit 18. Maßnahmenpaket
Algorithmen: Facebook muss Transparenz über News-Feed schaffen
BFH zweifelt doppelte Grunderwerbsteuer bei bekanntem Closing an
Studie: Zwei Drittel der deutschen Automobilzulieferer rechnen mit einer Marktbereinigung
Regulating the Future: Web3 & Crypto
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
BGH billigt Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher
Baker Tilly baut ESG-Beratung im Bankenwesen mit Simone Yuson aus
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Der UPC nimmt im Juni seine Arbeit auf und die „Sunrise Period“ zum Opt-Out Europäischer Patente beginnt.
Am 1.6.2023 wird das Einheitliche Patentgericht (Unified Patent Court – UPC) seine Arbeit aufnehmen. Die Entscheidungen des neuen Gerichts betreffend die Verletzung und den Rechtsbestand Europäischer Patente werden über Ländergrenzen in allen UPC-Vertragsstaaten gelten. Das sind neben Deutschland bisher Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Slowenien.
Für Inhaber Europäischer Patente (EPs) hat damit am 1.3.2023 die sog. „Sunrise Period“ begonnen und diese läuft noch bis 31.5.2023. Bis dahin ist es möglich, EPs von der ausschließlichen Zuständigkeit des UPC auszunehmen („opt-out“). Wird ein Opt-out erklärt, bleiben die nationalen Gerichte zuständig, d.h. in Deutschland die Patentstreitkammern der Landgerichte für Verletzungsverfahren und das BPatG für Nichtigkeitsklagen. Andernfalls wird der UPC ausschließlich zuständig.
Die in allen Vertragsstaaten einheitliche Durchsetzung eines EP gegen einen Verletzer ist ein klarer Vorteil, dem aber eben auch das Risiko einer Nichtigerklärung für alle Vertragsstaaten gegenübersteht.
Für Inhaber von EPs ist es also zeitkritisch, ihre EP-Portofolios zu bewerten (insbesondere im Hinblick auf Rechtsbestandsrisiken) und zu entscheiden, ob sie für einzelne oder alle ihrer EPs einen Opt-out erklären wollen. Dabei ist zu beachten, dass ein Opt-out auch vor Ablauf der Sunrise-Period unmöglich wird, wenn das fragliche EP bis dahin bereits Gegenstand eines Verfahrens vor dem UPC geworden ist.
Dr. Christian Engelhardt, LL.M.
Partner
Rechtsanwalt
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen