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Elektronische Entgeltunterlagen: Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2026
Baker Tilly auf der ACENTUM Global Mobility Konferenz 2026
IT-Sicherheit für Krankenkassen: § 392 SGB V, KRITIS und NIS-2
Bafin veröffentlicht WpI MaRisk: Neuer Aufsichtsrahmen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute
EmpCo-Richtlinie: Ab September gelten neue Anforderungen an Umweltwerbung
Baker Tilly berät SEVEST beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an IBG HydroTech
Krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen
EuGH kippt die bisherige BGH-Rechtsprechung zu Preisänderungsklauseln in Wärmelieferungsverträgen
Baker Tilly baut Corporate/M&A-Praxis mit Carlos Robles y Zepf weiter aus
Feste Niederlassung: BFH befragt EuGH zu automatisierten Anlagen
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
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Krankenhaussanierung: Baker Tilly beim Ecclesia-Webinar und auf dem Hauptstadtkongress 2026
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
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Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Mit dem Gesetz zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 989) wird der bis zum 31. Mai 2021 befristete hundertprozentige Lohnsteuereinbehalt für Reeder um weitere sechs Jahre verlängert.
Damit wird die Möglichkeit zum vollständigen Einbehalt der Lohnsteuer für Arbeitgeber, die eigene oder gecharterte Handelsschiffe betreiben nach § 41a Abs. 4 EStG bis zum 31. Mai 2027 ausgeweitet.
Zudem wird der Lohnsteuereinbehalt aus beihilferechtlichen Gründen nicht mehr länger auf die deutsche Flagge beschränkt, sondern auf EU/EWR-Flaggen ausgeweitet. Die Anwendung der Neuregelung steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.
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