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Notarielle Online-Verfahren: GmbH-Anteilsabtretung und AG-Gründung künftig per Video
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Sozialversicherungsrechengrößen 2027: Deutliche Anhebung der Grenzwerte geplant
Bafin veröffentlicht WpI MaRisk: Neuer Aufsichtsrahmen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute
EmpCo-Richtlinie: Ab September gelten neue Anforderungen an Umweltwerbung
Baker Tilly berät SEVEST beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an IBG HydroTech
Volle Arbeitnehmerhaftung wegen D&O-Versicherung
Management-Buy-out: Nachfolge aus den eigenen Reihen
E-Rechnung: BMF konkretisiert Vorgaben und klärt Praxisfragen
Bundesverfassungsgericht prüft erbschaftsteuerliche Privilegierung von Betriebsvermögen
IT-Sicherheit für Krankenkassen: § 392 SGB V, KRITIS und NIS-2
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
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Krankenhaussanierung: Baker Tilly beim Ecclesia-Webinar und auf dem Hauptstadtkongress 2026
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Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
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Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Für das Ranking befragte das Handelsblatt Research Institute mehr als 1.300 Juristen aus 172 Kanzleien nach den renommiertesten Rechtsanwälten im Außenwirtschaftsrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht.
Baker Tilly wurde im Ranking der WirtschaftsWoche als „Top Kanzlei Steuerrecht 2024“ ausgezeichnet. Laut der Erhebung des Handelsblatt Research Institutes gilt Dr. Franz Bielefeld innerhalb der Branche als einer der „renommiertesten Anwälte für Steuerrecht“.
Im diesem Rechtsgebiet wurde Baker Tilly bereits im vergangenen Jahr von der WirtschaftsWoche als „Top Kanzlei 2023“ ausgezeichnet.
Mehr über unsere Leistungen im Bereich Steuerrecht erfahren Sie hier.
Dr. Rahel Reichold
Partner
Rechtsanwältin
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