Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Due Diligence als Verhandlungstreiber im Mittelstand
BAG-Entscheidung zur Massenentlassungsanzeige: Fehler führen zur Unwirksamkeit der Kündigungen
Shared Service Center oder Outsourcing – Was ist die richtige Wahl?
Baker Tilly baut Capital Markets Group mit neuem Partner Philipp Jahn aus
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
In the News: Digital Law 2026 - KI in der Rechtsberatung
BGH stärkt PE-Modelle bei Managementbeteiligungen
Öffentliche Hand: Neubewertungen bei Vorsteuer & Organschaft durch BMF
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Unternehmen, Technologie und Recht – Das kommt 2026 auf Sie zu
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
DAWI-Freistellungsbeschluss: Neue Fördermöglichkeiten für erschwinglichen Wohnraum
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Nach einigem Ringen scheint der erste Anlauf einer Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern nun vorerst gescheitert zu sein. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben – die Zeit bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist am 17. Dezember 2021 läuft.
In den vergangenen Monaten kursierte ein (inoffizieller) Entwurf eines deutschen Whistleblower-Schutzgesetzes (wir berichteten). In diesem Entwurf war vorgesehen, den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie zu erweitern. Der Schutz der Whistleblower sollte nach dem Entwurf dann eintreten, wenn diese Personen Informationen über Verstöße gegen das (gesamte) Strafrecht und das Recht der Ordnungswidrigkeiten sowohl innerhalb der Unternehmen, aber auch extern an eine eigens dafür zu schaffende Behörde melden. Dies stellte eine Erweiterung der Hinweisgeberschutz-Richtlinie dar, die bisher den Schutz nur bei Meldungen wegen Verstößen gegen EU-Recht vorsah.
Laut Medienberichten soll genau diese Erweiterung der Grund für das Scheitern des Entwurfs gewesen sein. Die Koalitionspartner sind unterschiedlicher Auffassung darüber, ob diese Erweiterung notwendig und sinnvoll für einen umfassenden Hinweisgeberschutz ist oder eine unzumutbare Mehrbelastung der Unternehmen darstellt.
Aus Sicht der Praxis ist zu beobachten, dass Hinweisgeber regelmäßig über ein „Puzzleteil“ an Sachverhalt berichten, – die Beurteilung, ob und ggf. welche Art von Verstoß sich dahinter verbirgt, ist erst möglich, wenn der Hinweis aufgenommen und sorgfältig bearbeitet wird. Sofern also nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass es sich um einen Verstoß innerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie handelt, werden sowohl interne als auch externe Meldestellen die Hinweise aufnehmen und prüfen müssen. Die Einrichtung eines niederschwelligen und gut kommunizierten Hinweisgebersystems ist zudem schon jetzt für Unternehmen eine wichtige Maßnahme, um noch mehr Einblicke in die eigene Organisation zu erhalten und über etwaige Missstände zu erfahren.
Trotz des Scheiterns der Verhandlungen um den ersten Entwurf gilt: Die europäische Richtlinie muss bis zum 17. Dezember 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Projekt „Hinweisgeberschutzgesetz“ ist somit noch nicht vom Tisch.
Machen Sie Ihr Unternehmen jetzt schon fit für den Wettlauf um den Hinweis – mit der Einrichtung eines niederschwelligen und gut kommunizierten Hinweisgebersystems!
Alle Beiträge anzeigen