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Nach der kurzfristigen Ankündigung gestern hat das Bundesverfassungsgericht heute seinen Beschluss zur Verfassungsmäßigkeit des Berliner „Mietendeckel-Gesetzes“ veröffentlicht.
Das höchste deutsche Gericht hält die landesgesetzliche Regelung für verfassungswidrig und erklärt das entsprechende Gesetz von 2020 für nichtig. Der Bund habe die alleinige Gesetzgebungskompetenz für Regelungen zur Miethöhe und hat dies im Mietpreisrecht des BGB abschließend geregelt. Das Gericht musste sich daher nicht mit der Frage auseinandersetzen, ob der Mietendeckel materiell-rechtlich ggf. gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Grundgesetz verstößt.
Vermieter können daher die seit November 2020 reduzierte Miete nachfordern und Mieter müssen sich auf entsprechende Nachzahlungen einstellen.
Weitere Informationen dazu in Kürze.
Andreas Griesbach
Partner, Head of Real Estate
Rechtsanwalt, Steuerberater
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