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Gestern wurden die Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses des Bundestags zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes veröffentlicht, mit denen die grunderwerbsteuerliche Behandlung von Share Deals neu geregelt werden soll. Welche sind die wesentlichen Neuerungen vor dem Hintergrund bisher bekannter Aussagen?
In Ergänzung zu den bisherigen bekannten Aussagen, über die wir zuletzt berichteten,
finden sich folgende Punkte in den Beschlussempfehlungen die weitere Klarheit zu folgenden (bisher diskutierten) Punkten bringt:
Der für den Markt wohl relevanteste Punkt ist die Aussage, dass bei der Anwendung des neuen § 1 Absatz 2b Übergänge von Anteilen an Gesellschaft, die vor dem 1. Juli 2021 erfolgen, unberücksichtigt bleiben.
Es bleibt abzuwarten, ob dieser Beschlussempfehlung auch gefolgt werden wird.
Andreas Griesbach
Partner, Head of Real Estate
Rechtsanwalt, Steuerberater
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