Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Restrukturierungen und arbeitsrechtliche Entwicklungen im internationalen Vergleich
Vergabebeschleunigungsgesetz: Zwischen Beschleunigung, Flexibilisierung und neuer Verfahrenspraxis
Zukunft von Stöger Automation gesichert – Baker Tilly gestaltet Investorenprozess
Baker Tilly baut Capital Markets Group mit neuem Partner Philipp Jahn aus
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
BMF-Entwurf: Neuer Rahmen für Betriebsstätten im In- & Ausland
Due Diligence als Verhandlungstreiber im Mittelstand
Shared Service Center oder Outsourcing – Was ist die richtige Wahl?
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Unternehmen, Technologie und Recht – Das kommt 2026 auf Sie zu
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Änderungen an IAS 12 und IFRS 17, IASB-Ergänzungen zu IFRS 16 und IDW-Update zu Auswirkungen des Ukraine-Krieges.
Das EU-Parlament hat im August die Änderungen an IAS 12 verabschiedet, welche vom IASB im Mai 2021 vorgeschlagen wurden. Konkret wird hiermit der Ansatz für Steuerlatenzen untersagt, wenn die dazugehörige Transaktion zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls keine zu versteuernden und abzugsfähigen temporären Differenzen in gleicher Höhe bewirkt. Erstanwendung dieser Änderungen ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
Die Verordnung der EU finden Sie hier.
Das EU-Parlament hat im September die Änderungen an IFRS 17 verabschiedet, welche vom IASB im November 2021 vorgeschlagen wurden. Es geht hierbei um die Vergleichsinformationen, welche im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 17 zu liefern sind – speziell, wenn ein Unternehmen gleichzeitig IFRS 17 und IFRS 9 erstmalig anwendet.
Basierend auf einer Erwägung des IFRIC im März 2020 hat das IASB im Rahmen einer konsistenten Anwendung der Standards eine Ergänzung zum IFRS 16 veröffentlicht, der sich mit Sale und Leaseback beschäftigt. Konkret geht es um die Fragestellungen, wie die Leasingverbindlichkeit im Rahmen der Folgebilanzierung zu behandeln ist, speziell bei Modifikationen oder Neubewertungen.
Vorbehaltlich eines Endorsement durch die EU ist die Änderung ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, anzuwenden.
Die Projektseite des IASB finden Sie hier.
Im September veröffentlichte der IASB seinen dritten Entwurf der IFRS for SME. Es gab im Vergleich zum vorhergehenden Entwurf hauptsächlich Anpassungen, resultierend aus Änderungen der bereits bestehenden IFRS (full scope). Der Entwurf wurde erneut mit 15 Fragen an die Anwender versehen, zu dessen Beantwortung bis zum 7. März 2023 gebeten wird.
Die Publikation des IASB finden Sie hier.
Das IASB hat für die Jahre bis 2026 seine vorrangig zu bearbeitenden Themen und Problemstellungen bekannt gegeben. Es geht dabei um die allgemeinen Ziele, die Zugänglichkeit zu den IFRS zu erhöhen und die bereits bestehenden Projekte weiterhin effizient anzugehen. Als konkrete Fokusthemen wurden zusätzlich die Immateriellen Vermögensgegenstände sowie die Gewinn- und Verlustrechnung und der Themenbereich ESG definiert.
Aufgrund der derzeitigen Entwicklung an den Energiemärkten, der steigenden Inflation sowie des Ukraine-Kriegs bestehen eine Vielzahl an Unsicherheiten für Unternehmen. Diese werden sich im IFRS Abschluss unter anderem auf die Prognosen und damit die Nutzungswerte wie auch die Fair-Values auswirken. Besondere Relevanz gewinnt es allerdings für das Thema Goodwill. Zusätzlich wird noch das Thema Risikovorsorge betrachtet, welches auch aktuell kritisch betrachtet werden muss.
Die Publikation des IDW finden Sie hier.
Das IASB Update finden Sie hier.
Das IFRIC behandelte im September hauptsächlich Feedback zu bereits publizierten, vorläufigen, Entscheidungen. Diese wurden zu den folgenden Themen berücksichtigt und später ggf. eingearbeitet: IFRS 17 - Zahlungsströme in mehreren Währungen, SPACS - Bilanzierung von Warrants, IFRS 16 - Restrukturierungen und Verzichte bei Leasingverträgen.
Die Seite des IFRIC Updates finden Sie hier.
Marco Brokemper
Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Odile Benecke
Steuerberaterin
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen