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Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
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Kein unbegrenzter Auskunftsanspruch des Arbeitgebers bei der Annahmeverzugsvergütung
EmpCo-Richtlinie: Ab September gelten neue Anforderungen an Umweltwerbung
Baker Tilly erweitert Beratungsangebot in Tourismus- und Public-Sector mit Cornelius Obier
Baker Tilly berät SEVEST beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an IBG HydroTech
Baker Tilly berät IX Gruppe beim Beitritt der HTGS
Kapitalgeber, Beteiligungsrunden, Exit: Weshalb die GmbH & Co. KG für Start-ups selten die richtige Wahl ist
Bundeskabinett beschließt das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
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Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Baker Tilly Head of Quality Legal & Tax Dr. Klaus-Jörg Dehne erläutert im Video-Interview mit der Fachzeitschrift Betriebs-Berater die wichtigsten Aspekte der geplanten globalen Mindeststeuer.
Wann unterliegen Unternehmen der Mindestbesteuerung? Welche Erleichterungen stehen Unternehmen zur Verfügung? Und wie passt das Konzept der globalen Mindeststeuer mit Deutschlands bilateralem Ansatz der Doppelbesteuerungsabkommen zusammen?
Im Gespräch mit Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht beim „Betriebs-Berater” beantwortet Dr. Klaus-Jörg Dehne, Head of Quality Legal & Tax, bei Baker Tilly die wichtigsten Fragen rund um das Thema globale Mindeststeuer und erläutert dabei unter anderem die Herkunft der Mindestbesteuerung sowie die verbindlichen Vorfahrtsregeln der OECD-Arbeitsgruppe, die bei Einführung der Mindeststeuer für alle Länder gelten sollen.
Zum Interview
Bereit für die globale Mindeststeuer?
Dr. Klaus-Jörg DehneHead of Quality Legal & Tax Rechtsanwalt
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Globale Mindeststeuer
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