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Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat gestern den Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur nationalen Umsetzung der EU-Mindestbesteuerungsrichtlinie bekannt gegeben.
Jetzt wird es für alle Unternehmensgruppen ernst: Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat heute den Diskussionsentwurf zur Umsetzung der globalen effektiven Mindestbesteuerung in Deutschland veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 – auf die sich die EU-Mitgliedstaaten am 15. Dezember 2022 geeinigt haben – zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union. Die Mindestbesteuerungsregelungen sollen erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden sein, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen.
Verbände und Nichtregierungsorganisationen haben laut BMF bis 21. April 2023 die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Diskussionsentwurf. Der Spielraum für Änderungen ist aber begrenzt, da es sich um ein Umsetzungsgesetz handelt, das eng geknüpft ist an die Vorgaben der EU-Richtlinie und an die OECD-Vorgaben der GloBE-Rules zu Pillar II.
Mehr zur konkreten Ausgestaltung des nationalen Gesetzesentwurfs lesen Sie in Kürze auf unserer Newsseite.
Veranstaltungshinweis: Pillar II auf dem Steuergipfel 2023
Dr. Klaus-Jörg Dehne, Rechtsanwalt und Head of Quality Legal & Tax bei Baker Tilly, wird am 31. März 2023 auf dem Steuergipfel eine Podiumsdiskussion zur Regelungstechnik von Pillar II leiten. Mit ihm auf der Bühne werden sitzen und diskutieren:
Hier gehts zu unserem Wissenstest zur Globalen Mindeststeuer Wissenstext Pillar II
Ines PauckschPartnerin Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
Dr. Klaus-Jörg DehneHead of Quality Legal & Tax Rechtsanwalt
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