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Ab dem 1. Januar 2024 müssen Unternehmen im Rahmen des Antragsverfahrens für eine Betriebsnummer die durch die Berufsgenossenschaft für das Unternehmen vergebene Unternehmensnummer angeben. Dies wird voraussichtlich zu einem längeren Registrierungsprozess führen, da zuerst die Unternehmensnummer beantragt werden muss.
Warum wurde das Verfahren umgestellt?
Beschäftigungsbetriebe werden zum einen durch die von der Agentur für Arbeit vergebenen Betriebsnummern identifiziert. Zum anderen erhalten Unternehmen für diese Zwecke von der zuständigen Berufsgenossenschaft eine Unternehmensnummer. Derzeit verfügen nur die Arbeitgeber oder der Dienstleister für die Entgeltabrechnung über die Information, welche Betriebsnummer welcher Unternehmensnummer zuzuordnen ist.
Eine Verknüpfung beider Ordnungsmerkmale wird nun durch das Unternehmensbasisdatenregistergesetz gefordert (§ 3 Abs. 3 Nr. 7). Die Unfallversicherungsträger sind zukünftig gesetzlich verpflichtet, dem Statistischen Bundesamt für das Unternehmensbasisdatenregister die gekoppelten Unternehmensnummern und Betriebsnummern zu übermitteln. Hierfür erfragt wiederum die Agentur für Arbeit ab dem 1. Januar 2024 zu jedem Antrag auf eine Betriebsnummer die Unternehmensnummer und übermittelt diese ab dem 1. Juni 2024 an die Unfallversicherungsträger.
Inwiefern bin ich als Unternehmen von der Änderung betroffen?
Sofern Sie zum Beispiel eine Gesellschaft gründen, Personal einstellen und erstmals eine Gehaltsabrechnung veranlassen wollen, ist zu beachten, dass das Antragsverfahren für eine Betriebsnummer mehr Zeit beanspruchen wird als vor dem 1. Januar 2024, da vorab die Unternehmensnummer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu beantragen ist. Es ist eine unverzügliche Vergabe der Unternehmensnummer durch die Unfallversicherung vorgesehen (§ 136a SGB VII). In der Praxis bleibt abzuwarten, wie schnell eine Vergabe erfolgen wird.
Wurde für ihr Unternehmen bzw. ihren Beschäftigungsbetrieb bereits eine Unternehmensnummer und Betriebsnummer erteilt und Sie führen eine Gehaltsabrechnung durch, so ist eine Initialmeldung über das Entgeltabrechnungsprogramm bis zum 31. Mai 2024 durchzuführen. Diese Meldung wird von ihrem Entgeltabrechnungsprogramm in der Regel automatisiert ausgelöst. Sofern Sie lediglich eine Ausfüllhilfe wie z.B. sv-net bzw. das SV Meldeportal nutzen, ist die Initialmeldung von Ihnen aktiv durchzuführen.
Wo kann ich eine Unternehmensnummer beantragen?
Die Unternehmensnummer beantragen Sie bei der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft. Eine Übersicht der Berufsgenossenschaften inkl. der Ansprechpartner für die Unternehmensnummer finden Sie auf der Webseite der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).
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