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Ab dem 4. Oktober 2023 löst das SV-Meldeportal sv.net ab. Hier erfahren Sie, was die Ablösung für Sie als Arbeitgeber bedeutet, wie Sie sich zum neuen Portal anmelden und erhalten weitere nützliche Hinweise.
Mit sv.net und auch dem SV-Meldeportal kommen die Sozialversicherungsträger ihrer Verpflichtung nach, Arbeitgebern eine Ausfüllhilfe für die elektronische Übermittlung von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Beides wird von Arbeitgebern genutzt, wenn beispielsweise für Kalenderjahre, die in der Gehaltsabrechnung bereits abgeschlossen sind, Sozialversicherungsbeiträge nachzumelden sind oder Meldungen zur Sozialversicherung etwa aufgrund einer Sozialversicherungsprüfung zu berichtigen sind.
Das SV-Meldeportal wurde erschaffen, da der Gesetzgeber den Sozialversicherungsträgern Vorgaben für die elektronische Ausfüllhilfe auferlegt hat, welche in sv.net nicht umgesetzt werden konnten.
Wie kann ich mein Unternehmen zum SV-Meldeportal anmelden?
Für die Registrierung und Nutzung des SV- Meldeportal benötigt der Mitarbeiter ein ELSTER-Organisationszertifikat.
Liegt dieses noch nicht vor, kann es auf www.mein-unternehmenskonto.de beantragt werden. Hierfür benötigen sie u.a. die Steuernummer Ihres Unternehmens. Das Finanzamt stellt Ihnen daraufhin Aktivierungsdaten per e-mail und Post zu, mit welchen Sie sich anschließend autorisieren und das ELSTER- Organisationszertifikat generieren können.
Mit Vorlage des ELSTER- Organisationszertifikats können Sie sich nun im SV-Meldeportal registrieren: 1. Auf www.sv-meldeportal.de authentifizieren Sie sich mit Ihrem ELSTER- Organisationszertifikat 2. Sie erfassen Ihre Betriebsnummer und die Unternehmensdaten 3. Sie erhalten ein sogenanntes Vertretungsberechtigungsschreiben per Post 4. Sie geben den Freischaltcode aus dem Vertretungsberechtigungsschreiben ein 5. Sie sind nach Aktivierung erfolgreich für die Nutzung des SV-Meldeportals registriert
Bitte beachten Sie, dass Sie das ELSTER- Organisationszertifikat bei jedem Login ins SV-Meldeportal benötigen.
Kann mein Steuerberater für mein Unternehmen Meldungen im SV- Meldeportal vornehmen?
Ja, das ist möglich. Für die Freischaltung des Steuerberaters gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Option: Sie als Unternehmen können Ihrem Steuerberater ein Mandat im SV-Meldeportal übertragen.
2. Option: Ihr Steuerberater kann im SV-Meldeportal ein Mandat auf Ihr Unternehmen beantragen.
Wie lange ist die weitere Nutzung von sv.net möglich?
sv.net ist noch bis zum 31. Dezember 2023 im vollen Umfang weiter nutzbar. Im Anschluss folgen zunächst eine eingeschränkte Funktion und letztlich die vollständige Abschaltung zum 29.02.2024.
Ist die Nutzung des SV-Meldeportals mit Gebühren verbunden?
Es wurde gesetzlich festgelegt, dass die Nutzer im angemessenen Umfang an den Kosten beteiligt werden können. Die Nutzungsgebühr beträgt bei der Anwendergruppe
und wird für eine Laufzeit von je 36 Monaten im Voraus erhoben.
► Wichtig: Die Nutzung des SV-Meldeportals ist in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei, wenn die Registrierung vor dem 31.03.2024 erfolgt.
Ersetzt das Portal professionelle Entgeltabrechnungsprogramme?
Nein. Genauso wie sv.net wird auch das SV-Meldeportal keine Berechnungen vornehmen können und stellt somit keine Konkurrenz zu Entgeltabrechnungsprogrammen dar.
Sabine Sailer
Director
Rentenberaterin
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