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Der OBBBA bringt ab 2025 massive Steueränderungen für Unternehmen und Privatpersonen – von GILTI und FDDEI bis zu Abschreibungen, Freibeträgen und neuen Abzügen.
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Steuerbestimmungen des neuen Gesetzes „One Big Beautiful Bill Act“ (H.R. 1; „OBBBA“), das am 4. Juli von US-Präsident Trump unterzeichnet wurde. Mit diesem Gesetz werden erhebliche Änderungen an den Steuervorschriften sowohl für Unternehmen als auch für natürliche Personen eingeführt.
Global Intangible Low-Taxed Income (GILTI) Wesentliche Punkte:
Foreign Derived Intangible Income (FDII) wird nun als Foreign-Derived Deduction-Eligible Income (FDDEI) bezeichnet Wesentliche Punkte:
Base Erosion and Anti-Abuse Tax (BEAT) Dauerhafte Senkung des Satzes auf 10,5 % von den geplanten 12,5 % für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen.
Foreign Tax Credit (FTC) Änderungen der Beschränkungen für die Anrechnung ausländischer Steuern (FTC) im Zusammenhang mit in den USA hergestellten Waren, die über ausländische Verkaufsniederlassungen verkauft werden.
Controlled Foreign Corporation Look-Thru Rule Dauerhafte Verlängerung der Anwendbarkeit der Transparenzregel (Look-Thru Rule), die eine Ausnahme von der Subpart-F-Besteuerung für bestimmte Dividenden, Zinsen, Mieten und Lizenzgebühren von verbundenen kontrollierten ausländischen Unternehmen (CFCs) vorsieht.
Abschaffung der einmonatigen „Deferral Exception“ für CFC-Steuerjahre Abschaffung der einmonatigen „Deferral Exception“, die CFCs die Wahl eines Steuerjahrs erlaubte, das einen Monat früher endet als das des US-Mehrheitsaktionärs.
Streichung des vorgeschlagenen Abschnitts 899 Zwischen dem US-Finanzministerium und anderen G7-Staaten wurde eine Einigung über eine vorgeschlagene „Side-by-Side“-Lösung erzielt, so dass die darunter fallenden so genannten „Vergeltungssteuer“-Bestimmungen aus dem OBBBA gestrichen wurden.
Dauerhafte 100%ige Sonderabschreibung Unternehmen können nun dauerhaft die vollen Kosten von qualifiziertem Eigentum in dem Jahr absetzen, in dem es in Betrieb genommen wird. Damit wird ein wichtiger Anreiz aus dem Tax Cuts and Jobs Act 2017 („TCJA 2017“) wiederhergestellt und gilt für Eigentum, das nach dem 19. Januar 2025 erworben und in Betrieb genommen wird.
Erhöhung des Aufwandsabzugs nach Abschnitt 179 Unternehmen können nun sofort einen Betrag von 2.500.000 US$ für qualifiziertes Eigentum nach Abschnitt 179 für Eigentum als Aufwand geltend machen, das während des Steuerjahres in Betrieb genommen wurde, wobei der Phase-Out-Schwellenwert auf 4.000.000 USD erhöht wurde.
Sofortige Absetzbarkeit von Forschungs- und Entwicklungskosten in den USA (Abschnitt 174A) Inländische Forschungs- und experimentelle Entwicklungsaufwendungen sind jetzt sofort absetzbar. Die Steuerzahler können diese Kosten auch wahlweise über 60 Monate oder 10 Jahre abschreiben. Der Gesetzentwurf sieht außerdem zwei Formen der rückwirkenden Erleichterung für zuvor aktivierte F&E-Kosten vor, die nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 angefallen sind:
Erweiterte Abschreibung für Fertigungseigentum (Abschnitt 168(n)) Eine neue Bestimmung ermöglicht eine 100-prozentige Sonderabschreibung für qualifiziertes Fertigungseigentum, das für die Fertigung in den USA eingesetzt wird. Das Eigentum muss bestimmte Kriterien erfüllen, unter anderem muss es zwischen dem 19. Januar 2025 und dem 1. Januar 2029 neu erworben und in Betrieb genommen werden. Der Veräußerungsgewinn wird mit den normalen Einkommenssätzen besteuert.
Verbesserungen bei der Zinsabzugsfähigkeit (Abschnitt 163(j)) Die derzeitige Berechnung des "bereinigten steuerpflichtigen Einkommens" gemäß 163(j) basiert auf dem EBIT. Mit dem OBBBA wird diese Berechnung auf das EBITDA umgestellt, was effektiv höhere Abzüge für Zinsaufwendungen von Unternehmen ermöglicht, da es Abzüge für Abschreibungen einschließt. Die Umstellung auf das EBITDA ist jedoch nicht dauerhaft. Sie soll nur für Steuerjahre gelten, die nach dem 31. Dezember 2024 und vor dem 1. Januar 2030 beginnen.
Erweiterte Vorteile für Aktien von qualifizierten Kleinunternehmen (Abschnitt 1202)
Im Folgenden sind die fünf wichtigsten Bestimmungen zusammengefasst:
Erhöhung des Grundfreibetrags Ab dem Jahr 2026 wird der Grundfreibetrag für einzeln veranlagte Steuerzahler auf 15.750 US$ und für zusammen veranlagte Ehegatten auf 31.500 US$ erhöht. Diese Beträge werden in den Folgejahren an die Inflation angepasst.
Pass-Through-Abzug (Abschnitt 199A) Der 20%ige Abzug wird dauerhaft eingeführt. Die Phase-In-Schwellenwerte werden auf 75.000 US$ (Einzelveranlagung) und 150.000 US$ (Zusammenveranlagung) erhöht, und es wird ein neuer Mindestabzug von 400 US$ für Steuerpflichtige mit qualifizierten Einkünften aus Gewerbebetrieb von mindestens 1.000 US$ eingeführt.
SALT Cap Relief Die Obergrenze für den Abzug staatlicher und lokaler Steuern (state and local tax – SALT) wird für die Steuerjahre 2025 bis 2029 vorübergehend auf 40.000 US$ (20.000 US$ für einzeln veranlagte Ehepartner) angehoben.
Neue Abzüge
Nachlass- und Schenkungssteuer Die erhöhten Freibeträge sind nun dauerhaft und bieten langfristige Sicherheit für die Nachlassplanung. Für das Jahr 2026 beträgt der Freibetrag 15.000.000 US$.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie hierzu Fragen haben.
Patrik Heidrich
Partner
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
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