Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Neues Beschaffungsrecht: Verteidigungssektor im Wandel
Pillar 2 im Praxisbeispiel: Erklärungspflichten bei abweichendem Wirtschaftsjahr
Baker Tilly berät Maxburg beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Scora Liquidity
Baker Tilly baut Capital Markets Group mit neuem Partner Philipp Jahn aus
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
BAG-Urteil: Das Aus des Einwurf-Einschreibens?
Restrukturierungen und arbeitsrechtliche Entwicklungen im internationalen Vergleich
BMF-Entwurf: Neuer Rahmen für Betriebsstätten im In- & Ausland
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Auswertung des Beschlusses des BVerfG v. 28.11.2023 und Konsequenzen für die Beratungspraxis
In der aktuellen Ausgabe der FinanzRundschau (FR) Zeitschrift für das gesamte Ertragsteuerrecht beleuchtet Baker Tilly Expertin RA/StB Dr. Christiane Krüger, LL.M. den Beschluss des BVerfG zu Buchwertübertragungen aus Praxissicht.
Mit seinem am 12.1.2024 veröffentlichten Beschluss vom 28.11.2023 (Az. 2 BvL 8/13, FR 2024, 171) hat das BVerfG mehr als 10 Jahre nach dem Vorlagebeschluss des I. Senats des BFH § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG in der bislang geltenden Fassung für verfassungswidrig erklärt.
Hiermit zog es einen Schlussstrich unter einen seit Jahren schwelenden Streit um eine Rechtsfrage, hinsichtlich derer praktischen Handhabung zwischen Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur seit Jahren keine Einigkeit bestand und die Auslöser für den als solchen bekannt gewordenen „Zoff im BFH“ war. Das BVerfG erachtet es als unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Buchwertübertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften bislang nicht möglich war. Es hat den Gesetzgeber daher zu einer rückwirkenden Neuregelung verpflichtet.
Diese aus Sicht der Beratungspraxis zu begrüßende Entscheidung wird den Gesetzgeber jedoch in Teilen vor nicht unerhebliche Herausforderungen stellen. Lösungsansätze dazu sind im nach Redaktionsschluss ergangenen Referentenentwurf eines JStG 2024 erkennbar geworden. Diese konnten hier nicht mehr berücksichtigt werden.
Den gesamten Beitrag finden Sie hier (€)
Dr. Christiane Krüger, LL.M.
Partner
Rechtsanwältin, Steuerberaterin
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen