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Neues Beschaffungsrecht: Verteidigungssektor im Wandel
Pillar 2 im Praxisbeispiel: Erklärungspflichten bei abweichendem Wirtschaftsjahr
Baker Tilly berät Maxburg beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Scora Liquidity
Baker Tilly baut Capital Markets Group mit neuem Partner Philipp Jahn aus
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
BAG-Urteil: Das Aus des Einwurf-Einschreibens?
Restrukturierungen und arbeitsrechtliche Entwicklungen im internationalen Vergleich
BMF-Entwurf: Neuer Rahmen für Betriebsstätten im In- & Ausland
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
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Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
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Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
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Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Ab dem 25.10.2023 werden eForms die derzeitigen EU-Standardformulare ersetzen und somit das Beschaffungsverfahren digitalisieren.
eForms sind der neue offene Standard der EU für Daten, die zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen über beabsichtigte und durchgeführte Beschaffungen öffentliche Auftraggeber auf Tenders Electronic Daily (TED) des Amts für Veröffentlichung der EU, zukünftig verwendet werden müssen.
Damit verabschiedet sich die EU endgültig von einer Darstellung der zu veröffentlichenden Daten in Form von Formularen und stellt auf eine rein technische Beschreibung der zu übermittelnden Informationen im Rahmen EU-weiter Bekanntmachung ab.
Hierdurch wird die digitale Transformation der öffentlichen Auftragsvergabe vorangetrieben. Durch die Verwendung eines gemeinsamen Standards und einer gemeinsamen Terminologie könnten sie die Qualität und Analyse von Daten erheblich verbessern und von entscheidender Bedeutung für die Effizienz der öffentlichen Beschaffungssysteme sein.“
Dr. Christian Teuber
Partner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht
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