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Strafverteidigerkosten: Abzug trotz Freiheitsstrafe möglich?
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Kein unbegrenzter Auskunftsanspruch des Arbeitgebers bei der Annahmeverzugsvergütung
Baker Tilly erweitert Beratungsangebot in Tourismus- und Public-Sector mit Cornelius Obier
Markteintritt im Ausland: Wo die steuerlichen Risiken in der Supply Chain wirklich liegen
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
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Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
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Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
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Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Ab dem 25.10.2023 werden eForms die derzeitigen EU-Standardformulare ersetzen und somit das Beschaffungsverfahren digitalisieren.
eForms sind der neue offene Standard der EU für Daten, die zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen über beabsichtigte und durchgeführte Beschaffungen öffentliche Auftraggeber auf Tenders Electronic Daily (TED) des Amts für Veröffentlichung der EU, zukünftig verwendet werden müssen.
Damit verabschiedet sich die EU endgültig von einer Darstellung der zu veröffentlichenden Daten in Form von Formularen und stellt auf eine rein technische Beschreibung der zu übermittelnden Informationen im Rahmen EU-weiter Bekanntmachung ab.
Hierdurch wird die digitale Transformation der öffentlichen Auftragsvergabe vorangetrieben. Durch die Verwendung eines gemeinsamen Standards und einer gemeinsamen Terminologie könnten sie die Qualität und Analyse von Daten erheblich verbessern und von entscheidender Bedeutung für die Effizienz der öffentlichen Beschaffungssysteme sein.“
Dr. Christian Teuber
Partner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht
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