Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Baker Tilly erweitert Beratungsangebot in Tourismus- und Public-Sector mit Cornelius Obier
Rückruf aus dem Homeoffice: Grenzen für Präsenzanweisungen
Baker Tilly berät SEVEST beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an IBG HydroTech
Baker Tilly berät IX Gruppe beim Beitritt der HTGS
Baker Tilly Immobilienmarktbericht: Ambivalente Zeichen – aber die Stimmung bleibt reserviert
Nachhaltige Zukunftslösung für Kunststoffspritzguss-Spezialisten KLT Hummel
Kapitalgeber, Beteiligungsrunden, Exit: Weshalb die GmbH & Co. KG für Start-ups selten die richtige Wahl ist
Bundeskabinett beschließt das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Wie wir bereits im August ankündigten, hat die Bundesregierung gestern, am 8. September 2021, die Details der Verlängerung der Überbrückungshilfen bis zum Jahresende 2021 bekannt gegeben.
Dabei wird die Überbrückungshilfe III Plus, die derzeit nur die Fördermonate Juli bis September 2021 umfasst, über den 30. September 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2021, und somit um die Fördermonate Oktober bis Dezember 2021, verlängert.
Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltsgleich zu den bisher bestehenden Programmen der Überbrückungshilfe III (Fördermonate November 2020 bis Juni 2021; Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021) und der derzeitigen Überbrückungshilfe III Plus. Gefördert werden bestimmte Fixkosten in Monaten innerhalb der Förderzeiträume, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % aufweisen. Die Beantragung muss dabei weiterhin über einen sog. „prüfenden Dritten“ – als welcher Baker Tilly registriert ist – erfolgen.
Alle Beiträge anzeigen