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Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 13. August 2021 wurde beschlossen, dass die Überbrückungshilfen zur Unterstützung von Unternehmen während der Corona-Krise bis zum Jahresende 2021 verlängert werden sollen.
Derzeit werden Unternehmen unterstützt, die coronabedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 zu verzeichnen haben. Für die Monate November 2020 bis Juni 2021 können Anträge im Rahmen der Überbrückungshilfe III bzw. für den Zeitraum Juli bis September 2021 im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus gestellt werden. Innerhalb der Überbrückungshilfen werden den Unternehmen bestimmte förderfähige Fixkosten bis zu 100 % erstattet. Derzeit endet die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III und auch die Überbrückungshilfe III Plus am 31. Oktober 2021.
Die genaue Ausgestaltung der verlängerten Überbrückungshilfen bleibt noch abzuwarten, es ist aber damit zu rechnen, dass sie sich stark an den bestehenden Programmen orientieren wird bzw. die Überbrückungshilfe III Plus entsprechend um die Monate Oktober bis Dezember 2021 verlängert wird. Wir werden Sie an dieser Stelle über Neuigkeiten informieren.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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