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Kein unbegrenzter Auskunftsanspruch des Arbeitgebers bei der Annahmeverzugsvergütung
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Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
In Deutschland gleicht die Nachfolgeplanung von Unternehmern einem Hindernislauf. In der aktuellen Ausgabe des Magazins Unternehmeredition beleuchten RA / StB Dr. Marcel Lemmer und RAin Rebecca Hahn u. a. die richtige Wahl des ehelichen Güterstands, die rückwirkende Gütertrennung in die Zugewinngemeinschaft, erbschaftssteuerfreie Zugewinne in Erbfällen und wie man Steuerfallen erfolgreich vermeidet.
Die Höhe der erbschaftssteuerlichen Freibeträge von Ehegatten und Kindern gehört zum steuerlichen Allgemeingut. Auch die Steuerbefreiung von Betriebsvermögen ist allseits bekannt. Dagegen führt die Möglichkeit, dem Ehegatten substanzielles Vermögen durch Gestaltung des Güterstands schenkung- bzw. erbschaftssteuerbefreit zuzuwenden, ein Schattendasein. Allerdings hat der Gesetzgeber der Steuerfreiheit im Falle des Erwerbs von Vermögen bei Tod des Unternehmers zum Ende vergangenen Jahres empfindliche Schranken verpasst.
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Rebecca Hahn
Senior Manager
Rechtsanwältin
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