Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Referentenentwürfe zum Sondervermögen: Worauf es nach diesem starken Signal ankommt
Inhouse oder Outsourcing? Strategische Entscheidungen im Accounting
Gesellschafterkonflikte vermeiden: Struktur statt Unklarheit
Baker Tilly berät Rigeto: Matignon Group übernimmt MEON Standorte
EU-Omnibus-Paket: Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Baker Tilly startet mit 23 neuen Directors ins Jahr 2025
Wie weit dürfen die Rechte eines Strafrechtsschutzversicherers reichen?
„Best Lawyers“: 22 Baker Tilly-Experten ausgezeichnet
Herausforderungen & Lösungen beim Verkauf familiengeführter Unternehmen
Studie: Zwei Drittel der deutschen Automobilzulieferer rechnen mit einer Marktbereinigung
Regulating the Future: Web3 & Crypto
Datenschutz: BAG verschärft Pflichten beim Einsatz von HR-Software
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Transparenzgebot bei Strom- und Gaskonzessionsauswahlverfahren
Baker Tilly berät Biotech-Startup Real Collagen GmbH bei Investment durch US-Investor
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Baker Tilly hat ein richtungsweisendes EuGH-Urteil (28. April 2022 / C-419/20) erwirkt: Das vor dem Finanzgericht Hamburg von Baker Tilly geführte Ausgangsverfahren betraf die Fragestellung, ob ein Zinsanspruch auf den Erstattungsbetrag rechtswidrig festgesetzter und eingezogener Antidumpingzölle besteht und ob der nationale Gesetzgeber einen solchen Anspruch, soweit er gegeben ist, auf den Zeitraum ab Rechtshängigkeit beschränken kann.
Der Gerichtshof der Europäischen Union EuGH folgt in dem Vorabentscheidungsverfahren der Argumentation von Baker Tilly Rechtsanwalt Sven Pohl als Vertreter des klagenden Unternehmens und stellt fest, dass zur Schadenskompensation aufgrund der rechtswidrigen Erhebung von Abgaben ein Zinsanspruch geboten ist. Um den gesamten Schaden zu kompensieren, ist es jedoch unionsrechtswidrig, wenn der Zinsanspruch erst ab Rechtshängigkeit greift. Vielmehr habe das klagende Unternehmen einen Anspruch auf Zinsen ab Zahlung der rechtswidrig festgesetzten Zollabgaben. Damit folgt der EuGH der Argumentation, die Pohl sowohl im Ausgangsverfahren als auch im EuGH-Verfahren vorgetragen hat.
Urteil mit weitreichenden Folgen
Das Urteil hat weitreichende Folgen für die Wirtschaftsbeteiligten und Zollverwaltung, stellt es klar, dass die deutsche Gesetzgebung, wonach im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren durch die Verwaltung keine Zinsen zu zahlen sind, unionsrechtwidrig ist und mithin der Anspruch auf Zinsen aus den unionsrechtlichen Grundsätzen folgt.
Sven Pohl
Director
Rechtsanwalt
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen