Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
BAG-Entscheidung: Arbeitgeber trägt Gehaltsrisiko bei unwirksamer Kündigung
Betriebsratswahlen 2026: Betriebsbegriff bei digitalen Plattformen
Integration ab Tag 1: Accounting als Transaktionsfaktor
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
Baker Tilly baut Arbeitsrechtspraxis mit Dr. Theofanis Tacou aus
Elektronische Steuerbescheide: Änderungen ab 2026
Falsche USt-IdNr.: EuG bestätigt doppeltes Steuerrisiko
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Unternehmen, Technologie und Recht – Das kommt 2026 auf Sie zu
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
DAWI-Freistellungsbeschluss: Neue Fördermöglichkeiten für erschwinglichen Wohnraum
Neuregelungen für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Baker Tilly hat ein richtungsweisendes EuGH-Urteil (28. April 2022 / C-419/20) erwirkt: Das vor dem Finanzgericht Hamburg von Baker Tilly geführte Ausgangsverfahren betraf die Fragestellung, ob ein Zinsanspruch auf den Erstattungsbetrag rechtswidrig festgesetzter und eingezogener Antidumpingzölle besteht und ob der nationale Gesetzgeber einen solchen Anspruch, soweit er gegeben ist, auf den Zeitraum ab Rechtshängigkeit beschränken kann.
Der Gerichtshof der Europäischen Union EuGH folgt in dem Vorabentscheidungsverfahren der Argumentation von Baker Tilly Rechtsanwalt Sven Pohl als Vertreter des klagenden Unternehmens und stellt fest, dass zur Schadenskompensation aufgrund der rechtswidrigen Erhebung von Abgaben ein Zinsanspruch geboten ist. Um den gesamten Schaden zu kompensieren, ist es jedoch unionsrechtswidrig, wenn der Zinsanspruch erst ab Rechtshängigkeit greift. Vielmehr habe das klagende Unternehmen einen Anspruch auf Zinsen ab Zahlung der rechtswidrig festgesetzten Zollabgaben. Damit folgt der EuGH der Argumentation, die Pohl sowohl im Ausgangsverfahren als auch im EuGH-Verfahren vorgetragen hat.
Urteil mit weitreichenden Folgen
Das Urteil hat weitreichende Folgen für die Wirtschaftsbeteiligten und Zollverwaltung, stellt es klar, dass die deutsche Gesetzgebung, wonach im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren durch die Verwaltung keine Zinsen zu zahlen sind, unionsrechtwidrig ist und mithin der Anspruch auf Zinsen aus den unionsrechtlichen Grundsätzen folgt.
Sven Pohl
Director
Rechtsanwalt
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen