Aktionsplan zur Bekämpfung der Steuer- und Finanzkriminalität

Aktionsplan zur Bekämpfung der Steuer- und Finanzkriminalität
  • 28.08.2026
  • Lesezeit 4 Minuten

Der Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität sieht schärfere Prüfungen, längere Aufbewahrungsfristen und neue Meldepflichten vor.

Das Bundesfinanzministerium mit Lars Klingbeil (SPD) und das Bundesjustizministerium mit Stefanie Hubig (SPD) haben am 16.07.2026 einen Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorgestellt. In dem vier Seiten starken Papier werden in 26 Punkten Pläne zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und der organisierten Kriminalität, insbesondere Finanzkriminalität, vorgestellt. Dabei soll die Steuergerechtigkeit erhöht und Einnahmeverluste des Staates minimiert werden.  

Der Bundesfinanzminister will die Bundesbetriebsprüfung gezielter einsetzen, damit Großunternehmen und komplexe Konzernstrukturen risikoorientiert, einheitlich und effektiv geprüft werden. Ob damit auch ein personeller Ausbau der Bundesbetriebsprüfung erfolgen soll, ist unklar. 

Ein zentraler Ansatz des Aktionsplans ist die gesetzlich normierte Abschreckung, insbesondere im Hinblick auf Steuerkriminalität, spürbar zu erhöhen. Dies soll durch die Einstufung der Steuerhinterziehung als Verbrechenstatbestand (bisher Vergehen nach § 370 AO) erfolgen mit allen Weiterungen bis hin zum höheren Strafmaß. Außerdem soll dieser Zweck auch erreicht werden, z.B.  durch die Abschaffung der Selbstanzeige in ihrer heutigen Form, dem Ausbau des systematischen Datenerwerbs zur Steuerbetrugsbekämpfung, sowie der Einführung eines öffentlichen Registers für wegen schwerer Steuerstraftaten sanktionierter Unternehmen.

Es ist klar, dass die Bürokratielasten bei Umsetzung des Aktionsplans für die Unternehmen und Steuerpflichtigen steigen werden. Vielleicht auch deshalb, befasst sich der 7. Punkt mit entsprechenden Entlastungen. Man will zusammen mit den Ländern verstärkt auf die Vereinfachung des Steuerrechts durch Typisierung und Pauschalierung hinarbeiten. Die Bürokratieentlastungsmaßnahmen klingen leider sehr unbestimmt. Klarer formuliert ist eine Verschärfung. Die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege soll auf 15 Jahre verlängert werden, um Beweismittel zu sichern. Dies, nachdem die vorhergehende (Ampel-)Regierung die Frist von 10 auf 8 Jahre verkürzt hatte, wobei eine Verlängerung für Kreditinstitute und dgl. auf 10 Jahre bereits wieder erfolgte (Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vom 22.12.2025). 

Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren 

Bis jetzt sind nur einzelne Punkte des Aktionsplans im Gesetzgebungsverfahren erkennbar aufgegriffen worden.  

Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes vom 12.08.2026 

  • Ausbau des Informationsaustausches mit Drittstaaten: Online-Marktplätze und Plattformen müssen bereits EU-weit Erlöse von Anbietern melden (Plattformen-Steuertransparenzgesetz). Ab 2027 sollen die Meldepflichten auf in Drittstaaten ansässige Anbieter ausgeweitet werden. Zusätzlich zu dem bereits vorgesehenen unionsrechtlichen Informationsaustausch soll es ermöglicht werden, diese Informationen aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen mit ausländischen Steuerbehörden von Drittstaaten auszutauschen. 
  • Beschränkt steuerpflichtige Großaktionäre mit Beteiligungen an deutschen Gesellschaften von mindestens 10% in Form von sammel- oder sonderverwahrten Aktien wird es ab 01.01.2027 nicht mehr ermöglicht, die Dividenden im Freistellungsverfahren, ohne oder mit reduziertem Kapitalertragsteuerabzug, zu beziehen. 
    Nunmehr erfolgt der Kapitalertragsteuerabzug i.H.v. 25%. Eine Entlastung ist im Rahmen des Erstattungsverfahrens gem. § 50c Abs. 3 EStG möglich. Insofern erhofft sich die Finanzverwaltung durch dieses Verfahren die Begleitumstände von Aktientransaktionen, um den Dividendenstichtag prüfen zu können. 
  • Weitere Details zum Jahressteuergesetz sind hier abrufbar.

Regierungsentwurf eines Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes vom 12.08.2026  

  • Das Zollfinanzierungsgerechtigkeitsgesetz befasst sich im starken Maße mit Befugniserweiterungen der Ermittlungsbehörden, scharfe Geldwäschekontrollen und der Umstrukturierung des Zolls.  
  • Weitere Details zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz sind hier abrufbar

Unklar ist, wie und wann wesentliche Punkte des Aktionsplans umgesetzt werden. Es scheint, dass eine Abstimmung im Kabinett und mit den entsprechenden Landesbehörden noch nicht erfolgte. Dies wurde vom Bayerischen Finanzminister Albert Füracker heftig kritisiert. Auch in Bezug auf einzelne geplante Maßnahmen, wie der Verlängerung der Belegaufbewahrungsfrist auf 15 Jahre, der evtl. Verschlechterungen der Rechtslage für Steuerpflichtige im Bereich der „Selbstanzeigen“, wie auch zum „geplanten öffentlichen Pranger für Unternehmen, die wegen Steuerstraftaten sanktioniert wurden“ äußerte Füracker deutlich seine Bedenken. Die Süddeutsche Zeitung lobt dagegen, dass sich der Finanzminister bei Nichtregierungsorganisationen wie „Finanzwende“ mit der ehemaligen Oberstaatsanwältin und jetzigen Finanzwende-Geschäftsführerin Anne Brorhilker oder dem „Netzwerk Steuergerechtigkeit“ für seinen Aktionsplan „bedient“ hat.  

Vor diesem Hintergrund ist kaum absehbar, welche, insbesondere welche „Aufregerpunkte“, die u.a. von Füracker benannt wurden, gesetzlich umgesetzt werden. Nachdem die Finanznöte des Staates offensichtlich sind, Steuererhöhungen im Koalitionsvertrag nicht vereinbart wurden und die Einsparungsbemühungen nicht ausreichend erfolgreich sind, ist eine gewisse Übereinkunft zwischen Bund und Ländern bei den Methoden zur stärkeren Bekämpfung der Steuerkriminalität schlussendlich zu erwarten.   

 

Diesen Beitrag teilen:

Autor dieses Artikels

Richard Markl

Partner

Steuerberater

Was können wir für Sie tun?

Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich

Jetzt Kontakt aufnehmen