Verbindlicher Rechtsakt: Europäischer Rat gibt grünes Licht für Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

  • 29.11.2022
  • Lesezeit 2 Minuten

Nachdem das EU-Parlament vor zwei Wochen die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung - Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit großer Mehrheit angenommen hat, erfolgte nun die Bestätigung durch den EU-Rat. Nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird die CSRD nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und wird 20 Tage später in Kraft treten und ist dann innerhalb der nächsten 18 Monate in nationales Recht zu überführen.

Unternehmen müssen bis spätestens Mitte 2024, entsprechend dem Stufenplan für die Größenkriterien, die CSRD Richtlinie umgesetzt haben. Der Stufenplan für die Unternehmen gilt unverändert.

Somit erfolgt die erste Nachhaltigkeitsberichterstattung im Jahr 2025 über das Geschäftsjahr 2024 für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen. Das bedeutet, dass es zwar einen Zeitraum von 18 Monaten bis zur Umsetzung in nationales Recht gibt, aber die Fristen gleich geblieben sind. Dementsprechend ist auf eine schnelle Umsetzung in nationales Recht zu hoffen.

Der rechtliche Rahmen ist somit gesetzt. Es bleibt die Herausforderung für die Unternehmen der Realwirtschaft und der öffentlichen Hand, sich für diese Themen aufzustellen.

Die entsprechende Presseinformation der EU finden Sie hier ==>
 

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