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Das Arcomet-Urteil des EuGH und seine Folgen – schlummert in allen Verrechnungspreismodellen ein Umsatzsteuerrisiko?
Finanzgericht kassiert Zollbescheid und folgt Baker Tillys Argumentation
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
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Neuer Partner im Bereich Immobilienbewertung: Baker Tilly baut Beratung aus
Vergabepraxis 2025: DVNW-Regionalgruppe Dortmund zu Gast bei Baker Tilly
EU-Entgelttransparenzrichtlinie – das kommt auf Unternehmen zu
Krankschreibung: Keine Entgeltfortzahlung bei entzündetem Tattoo
BFH-Urteil zur Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Geschäftsführerhaftung VII R 20/23
Wer trägt das Risiko bei E-Mail-Betrug im Geschäftsverkehr?
Studie: Zwei Drittel der deutschen Automobilzulieferer rechnen mit einer Marktbereinigung
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Carve-out oder Kollaps? So retten sich Automobilzulieferer
BGH billigt Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher
Baker Tilly baut ESG-Beratung im Bankenwesen mit Simone Yuson aus
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Baker Tilly baut seine datenschutzrechtliche Beratung weiter aus. Neben der umfassenden anwaltlichen Beratung zu allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen können Mandanten nun ab sofort auch die Dienste eines externen Datenschutzbeauftragten in Anspruch nehmen. Die interne oder externe Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist ab einer Unternehmensgröße von 20 MitarbeiterInnen verpflichtend. Um hier im vollen Umfang tätig werden zu können, wurde eigens die Baker Tilly Data Privacy GmbH als neuer Bestandteil Baker Tillys gegründet.
Zudem soll das Service-Angebot im Bereich Datenschutzrecht schon bald um die Durchführung von Datenschutz-Zertifizierungen erweitert werden, mit der Unternehmen die Einhaltung aller relevanten Datenschutzanforderungen bei der Verarbeitung von Daten nachweisen können.
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