EU-Sanktionen gegen Russland: Weitere Verschärfung mit Ölpreisdeckel, neuen Handelsbeschränkungen und Dienstleistungsverboten

  • 02.11.2022
  • Lesezeit 2 Minuten

Das achte Sanktionspaket der EU gegen Russland wurde am 6. Oktober 2022 im EU-Amtsblatt L 259 I veröffentlicht. Die Verschärfung ist bereits seit dem 7. Oktober 2022 in Kraft und betrifft nun erstmals auch den Iran.

Die neuen Sanktionen betreffen insbesondere folgende Restriktionen:  

  • Einrichtung eines Ölpreisdeckels.
  • Erweiterung der personenbezogenen Sanktionsliste, insbesondere Personen, die eine maßgebliche Rolle bei den Scheinreferenden innehatten. So werden u. a. die Einreise in die EU untersagt und Vermögenswerte eingefroren. 
  • Neue Einfuhrbeschränkungen auf russische Halbfertig- und Fertigerzeugnisse aus Stahl, Maschinen und Geräte, Kunststoffe, Fahrzeuge, Textilien, Schuhe, Leder, Keramik, ausgewählte chemische Erzeugnisse und nicht goldener Schmuck.
  • Ausweitung der Ausfuhrbeschränkungen, um Russland den Zugang zu militärischen, industriellen und technologischen Gütern zu erschweren.  So wurden u. a. Kohle, ausgewählte elektronische Komponenten, Güter für den Luftfahrtsektor, bestimmte Chemikalien sowie andere unter die Anti-Folter-Verordnung fallende Güter und Kleinwaffen in das Sanktionsregime aufgenommen.
  • Neue Dienstleistungsverbote, unter anderem in den Bereichen IT-Beratung, Rechtsberatung, Architektur und Ingenieurwesen.

Zudem hat die EU mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1985 vom 20. Oktober 2022 erstmals iranische Staatsangehörige in die personenbezogenen Sanktionen gegen Russland in der Verordnung 269/2014 aufgenommen. Dies erfolgte als Reaktion auf die militärische Unterstützung des Irans mittels Drohnen. 

Unternehmen, die weiterhin Russland-Geschäfte betreiben, sollten ihre Geschäftsvorfälle gegen die neuen Sanktionen prüfen und ggf. anpassen. Hierbei ist auch zu beachten, dass nicht nur unmittelbar, sondern auch mittelbar die Verbote gelten, d. h. die Verbote dürfen auch nicht via andere Personen oder Länder umgangen werden. 
 

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Autoren dieses Artikels

Sebastian Billig

Partner

Rechtsanwalt

Sven Pohl

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