Deutscher Corporate Governance Kodex empfiehlt Hinweisgebersysteme

  • 16.02.2017
  • Lesezeit 2 Minuten

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 7. Februar 2017 den Verhaltenskodex für börsennotierte Unternehmen neu gefasst. Darin empfiehlt die Regierungskommission auch die Einrichtung eines Hinweisgebersystems für die Mitarbeiter und für Dritte. Die neuen Regelungen gelten ab ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Der geänderte Corporate Governance Kodex soll nun Hinweisgeber auf Rechtsverstöße besser schützen und enthält neue Empfehlungen zu Compliance-Systemen. So heißt es in der neuen Version:

„Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unterneh-mensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzern-unternehmen hin (Compliance). Er soll für angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen (Compliance Management System) sorgen und deren Grundzüge offenlegen. Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden.“

Die Empfehlung richtet sich an die gut 800 börsennotierten Unternehmen mit formalem oder operativem Hauptsitz in Deutschland. Eine Reihe dieser Unternehmen hat, zum Teil schon seit Jahren, entsprechende Hinweisgebersysteme eingerichtet. Die anderen müssen sich nun entscheiden, ob sie der Empfehlung folgen wollen, oder erklären warum sie die Empfehlung nicht aufgreifen möchten.

Hinweisgebersysteme haben sich in der Vergangenheit mehr als bewährt, da sie Hinweise auf Rechtsverstöße einerseits im Unternehmen kanalisieren und andererseits Mitarbeitern und Dritten die Möglichkeit geben Verstöße gefahrlos beim Management zu adressieren

Weitere Informationen zu den beschlossenen Kodexänderungen finden Sie hier.

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