Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Earn-Out als Arbeitslohn? BFH widerspricht dem FG Köln
Reformpaket „Aufschwung und Beschäftigung“: Was jetzt auf Arbeitgeber zukommt
Baker Tilly verstärkt sich mit Steuerexperten Ramin Yazdi
Baker Tilly Immobilienmarktbericht: Ambivalente Zeichen – aber die Stimmung bleibt reserviert
Baker Tilly-Studie: Mittelstand warnt vor Führungslücke durch KI
Baker Tilly baut Capital Markets Group mit neuem Partner Philipp Jahn aus
Wirksamkeit einer Kündigung trotz fehlerhafter Massenentlassungsanzeige
Baker Tilly stärkt Rechtsberatung in Dortmund durch Kooperation mit pwk & Partner
Strategische Stabilität im Rechnungswesen sichern
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 7. Februar 2017 den Verhaltenskodex für börsennotierte Unternehmen neu gefasst. Darin empfiehlt die Regierungskommission auch die Einrichtung eines Hinweisgebersystems für die Mitarbeiter und für Dritte. Die neuen Regelungen gelten ab ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Der geänderte Corporate Governance Kodex soll nun Hinweisgeber auf Rechtsverstöße besser schützen und enthält neue Empfehlungen zu Compliance-Systemen. So heißt es in der neuen Version:
„Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unterneh-mensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzern-unternehmen hin (Compliance). Er soll für angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen (Compliance Management System) sorgen und deren Grundzüge offenlegen. Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden.“
Die Empfehlung richtet sich an die gut 800 börsennotierten Unternehmen mit formalem oder operativem Hauptsitz in Deutschland. Eine Reihe dieser Unternehmen hat, zum Teil schon seit Jahren, entsprechende Hinweisgebersysteme eingerichtet. Die anderen müssen sich nun entscheiden, ob sie der Empfehlung folgen wollen, oder erklären warum sie die Empfehlung nicht aufgreifen möchten.
Hinweisgebersysteme haben sich in der Vergangenheit mehr als bewährt, da sie Hinweise auf Rechtsverstöße einerseits im Unternehmen kanalisieren und andererseits Mitarbeitern und Dritten die Möglichkeit geben Verstöße gefahrlos beim Management zu adressieren
Weitere Informationen zu den beschlossenen Kodexänderungen finden Sie hier.
Alle Beiträge anzeigen