Bundestag verabschiedet Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Der Bundestag hat am 21. April 2021 das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes in 2. und 3. Lesung, inhaltlich wie von uns bereits beschrieben, verabschiedet. Siehe dazu unten stehenden Beitrag vom 16.04.2021.

Wenn der Bundesrat dem Entwurf zustimmt, werden die Änderungen zum 1. Juli 2021 in Kraft treten.

Artikel teilen:

Autor dieses Artikels

Andreas Griesbach

Partner, Head of Real Estate

Rechtsanwalt, Steuerberater

Offene Fragen zu unseren Services?

Jetzt Kontakt aufnehmen

Kontakt aufnehmen