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Der Bundestag hat am 21. April 2021 das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes in 2. und 3. Lesung, inhaltlich wie von uns bereits beschrieben, verabschiedet. Siehe dazu unten stehenden Beitrag vom 16.04.2021.
Wenn der Bundesrat dem Entwurf zustimmt, werden die Änderungen zum 1. Juli 2021 in Kraft treten.
Andreas Griesbach
Partner, Head of Real Estate
Rechtsanwalt, Steuerberater
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