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BMF stoppt BFH-Urteil zur Verlustverrechnung
Neuer Partner im Bereich Immobilienbewertung: Baker Tilly baut Beratung aus
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Studie: Zwei Drittel der deutschen Automobilzulieferer rechnen mit einer Marktbereinigung
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Transparenzgebot bei Strom- und Gaskonzessionsauswahlverfahren
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Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Im Gastbeitrag für die Zeitschrift Arbeit und Arbeitsrecht beschreibt Baker Tilly Rechtsanwältin und Arbeitsrechtsexpertin Nina Senninger, welche Regelungen Unternehmen beachten müssen, wenn sie ukrainische Geflüchtete einstellen möchten.
Seit dem Krieg in der Ukraine sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums zuletzt über 200.000 Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Sie alle suchen Schutz und Sicherheit. Die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung ist dabei enorm. Auch viele Unternehmen wollen den Flüchtenden helfen und ihnen Arbeitsangebote unterbreiten. Hierzu gilt eine ganze Reihe besonderer Regelungen.
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