Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
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Kein unbegrenzter Auskunftsanspruch des Arbeitgebers bei der Annahmeverzugsvergütung
EmpCo-Richtlinie: Ab September gelten neue Anforderungen an Umweltwerbung
Baker Tilly erweitert Beratungsangebot in Tourismus- und Public-Sector mit Cornelius Obier
Baker Tilly berät SEVEST beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an IBG HydroTech
Baker Tilly berät IX Gruppe beim Beitritt der HTGS
Kapitalgeber, Beteiligungsrunden, Exit: Weshalb die GmbH & Co. KG für Start-ups selten die richtige Wahl ist
Bundeskabinett beschließt das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
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Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/658 vom 21. April 2022 verhängt die EU weitere Sanktionen gegen zwei Personen, die nach Feststellung der EU von den Kriegsverbrechen gegen die Ukraine profitieren. Betroffene sind der russische Staatsbürger Yevgeniy Viktorovich Prigozhin und der ukrainische Staatsbürger Serhiy Vitaliyovich Kurchenko. Die Verordnung trat am Tag ihrer Veröffentlichung, also am 21. April 2022, in Kraft.
Diese kurzfristigen Erweiterungen der personenbezogenen Sanktionen verdeutlichen, wie wichtig ein funktionierender Screening-Prozess im Unternehmen anhand der aktuellen Listen ist, um stets sicherstellen zu können, dass gegen keine Sanktionen verstoßen wird.
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Sven Pohl
Director
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