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Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/658 vom 21. April 2022 verhängt die EU weitere Sanktionen gegen zwei Personen, die nach Feststellung der EU von den Kriegsverbrechen gegen die Ukraine profitieren. Betroffene sind der russische Staatsbürger Yevgeniy Viktorovich Prigozhin und der ukrainische Staatsbürger Serhiy Vitaliyovich Kurchenko. Die Verordnung trat am Tag ihrer Veröffentlichung, also am 21. April 2022, in Kraft.
Diese kurzfristigen Erweiterungen der personenbezogenen Sanktionen verdeutlichen, wie wichtig ein funktionierender Screening-Prozess im Unternehmen anhand der aktuellen Listen ist, um stets sicherstellen zu können, dass gegen keine Sanktionen verstoßen wird.
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Sven Pohl
Director
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