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In einem zweiteiligen Gastbeitrag für «DER BETRIEB» erklären Dr. Klaus-Jörg Dehne, Head of Quality Legal & Tax bei Baker Tilly, und Dirk Rosenberg, Head of Tax bei der Bayer AG, die Modellregelungen zur Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung.
Die EU-Kommission hat Ende 2021 den Richtlinienentwurf zur „Globalen Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen“ auf den Weg gebracht. Sie versucht damit, das „Pillar 2-Projekt“ der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) umzusetzen.
Im ersten Teil des Gastbeitrags beleuchten die Experten die OECD-Modellregelungen, den Umsetzungsplan und Anwendungsbereich als auch einzelne Steuertatbestände. Ergänzt werden die Ausführungen durch einen Blick auf die Berechnung des GloBE-Einkommens/-Verlusts und die Berechnung der anzupassenden Steuern.
Der zweite Teil des Gastbeitrags fokussiert sich auf die Berechnung der effektiven Steuerquote, Umstrukturierungen, steuerneutrale Steuerregime und Ausschüttungssysteme sowie der Administration und evtl. Übergangsregelungen.
Dr. Klaus-Jörg Dehne
Head of Quality Legal & Tax
Rechtsanwalt
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