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Regulating the Future: Web3 & Crypto
Steuerliches Investitionssofortprogramm – darauf liegt der Fokus
BFH stärkt kommunale Aufsichtsräte: Ehrenamtspauschale möglich
Baker Tilly berät Rigeto: Matignon Group übernimmt MEON Standorte
EU-Omnibus-Paket: Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Baker Tilly startet mit 23 neuen Directors ins Jahr 2025
Transparenzgebot bei Strom- und Gaskonzessionsauswahlverfahren
Hierauf zielt das 17. Sanktionspaket gegen Russland ab
BGH: Firmenbestatter haftet als faktischer Geschäftsführer
BMF begrenzt BFH-Rechtsprechung zu BgA auf Zeit bis 2008
Datenschutz: BAG verschärft Pflichten beim Einsatz von HR-Software
NIS-2 und kein Ende: Umsetzung in Deutschland verzögert sich weiter
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Baker Tilly berät Biotech-Startup Real Collagen GmbH bei Investment durch US-Investor
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Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Baker Tilly Team begleitet KORIAN Deutschland GmbH gesellschaftsrechtlich und kollektivarbeitsrechtlich bei der erstmaligen Implementierung eines mitbestimmten Aufsichtsrates.
Für die Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrates hat die Geschäftsführung der KORIAN Deutschland GmbH („KORIAN“) für die gesellschafts- und kollektivarbeitsrechtlichen Themen auf Baker Tilly gesetzt. Die erstmalige Einrichtung des gemäß dem Mitbestimmungsgesetz zu bildenden Aufsichtsrats erfolgte nach einem durch die Geschäftsleitung initiierten Statusverfahren im Jahr 2023 mit dem Abschluss der Wahlen der Arbeitnehmerseite nach der 3. Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz sowie der Wahl auf Seiten der Anteilseigner im März 2024. Unter Federführung von RA/StB Oliver Hubertus, Managing Partner Tax, hat das Baker Tilly Team um RA/StB Benedikt Hoffmann (beide Gesellschafts- und Steuerrecht), RA Kerstin Weckert und RA Marco Stahn (beide Arbeitsrecht) umfassend bei der Durchführung Statusverfahrens sowie bei der Erarbeitung der erforderlichen Satzungsänderungen und des Vergütungssystems des 20-köpfigen Gremiums unterstützt. Für die Beratung und Begleitung des Hauptwahlausschuss der Arbeitnehmerseite im kompletten Wahlverfahren griff KORIAN auf die Expertise von Dr. Harald Fuchs (Rüsselsheim) zurück. Inhouse begleiteten Dr. Hasina Farouq, Bereichsleiterin Recht, und Jonathan Hohlfeld sowie das HR-Projektteam bestehend aus Adrienne Giehl-Spaniol, Anna-Maria Steinhauser und Miriam Pusler den Prozess bei KORIAN. KORIAN ist Teil der französischen Clariane-Gruppe, dem europaweit führenden privaten Pflegeheimbetreiber. In Deutschland betreibt KORIAN mit seinen Tochtergesellschaften über 227 Einrichtungen mit etwa 24.000 Pflegeplätzen und belegt damit den zweiten Platz. KORIAN beschäftigt in Deutschland etwa 24.000 Mitarbeiter.
Oliver Hubertus
Managing Partner
Steuerberater, Rechtsanwalt
Benedikt Hoffmann
Director
Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
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