Unsere beihilfenrechtliche Beratung beginnt bereits bei der Klärung von Fragestellungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Fördermitteln oder bei der Finanzierung durch Banken.
Unsere Experten sind seit vielen Jahren im Beihilfenrecht aktiv und erfahren. Wir beraten Bundesländer, Landkreise, Städte und Gemeinden und öffentlich geförderte Unternehmen (z. B. Stadtwerke, Krankenhäuser, Wirtschaftsförderungs- und Tourismusmarketinggesellschaften etc.) bei der beihilfenrechtskonformen Ausgestaltung der Mittelgewährung an diese Unternehmen und halten Sie sicher auf Kurs.
Durch unsere Zusammenarbeit mit qualifizierten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern können wir über die reine Rechtsberatung hinaus auch steuerliche und ökonomische Thematiken abdecken, etwa im Hinblick auf das Handeln als marktwirtschaftlich agierender Wirtschaftsbeteiligter („Private Investor Test“) oder das Testieren einer Trennungsrechnung, um Sie so interdisziplinär aus einer Hand zu betreuen.
Unsere Services im Bereich Beihilfenrecht
- Beihilfenrechtskonforme Ausgestaltung von Bürgschaftsübernahmen, Gesellschafterdarlehen und sonstigen kapitalstärkenden Maßnahmen durch öffentlich-rechtliche Gesellschafter, insbesondere unter Berücksichtigung des Private-Investor-Tests
- Individuelle beihilfenrechtliche „Standortbestimmung“ z. B. für die Beteiligungsverwaltung
- Erarbeiten von individuellen Vorlagen und Check-Listen (z. B. für „De-minimis“-Beihilfen)
- Konzipierung und Durchführung von Mitarbeiterschulungen
- Erarbeitung und Umsetzung von Betrauungsakten
- Beratung bei der erforderlichen Umsetzung einer Trennungsrechnung
- Prüfung der Freistellung von Beihilfen nach der AGVO und Umsetzung der formalen Anzeige- und Publizitätspflichten
- Beratung hinsichtlich Infrastruktur-, Rekommunalisierung- und PPP-Projekte
- Beantragung von Fördermitteln
- Beihilfenrechtskonforme Ausgestaltung von Projekten im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation
- Rechtliche Beratung bei Notifizierung und Prüfverfahren bei der Europäischen Kommission
- Begleitung bei Wettbewerberbeschwerden
- Rechtliche Vertretung vor den EU-Gerichten und den nationalen Gerichten

Dr. Stefan
Meßmer
Rechtsanwalt
Partner