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Zur Abwehr befürchteter wirtschaftlicher Verwerfungen aufgrund der Corona-Pandemie haben Regierung und Gesetzgebung auch auf steuerlicher Ebene reagiert. Wir geben einen Überblick über aktuelle steuerliche Maßnahmen.
So erhielt mit dem (ersten) Corona-Steuerhilfe-Gesetz vornehmlich die besonders belastete Gastronomie Unterstützung. Weiterhin wurden unter anderem Steuererleichterungen bei Zuschüssen durch den Arbeitgeber im Falle von Kurzarbeit geregelt.
Zwischenzeitlich brachte der Koalitionsausschuss ein umfangreiches Eckpunktepapier heraus, um die Corona-Folgen zu bekämpfen. Von den dort vorgesehenen steuerlichen Maßnahmen wurden die meisten in das zweite Corona-Steuerhilfe-Gesetz aufgenommen. Die dort vorgesehene Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts wurde bislang jedoch noch nicht umgesetzt. So wurde ein Optionsmodell angedacht zur Körperschaftsbesteuerung von Personengesellschaften. Inwieweit dies zu einem späteren Zeitpunkt nochmals in Erwägung gezogen werden könnte, ist noch nicht klar.
Im Wesentlichen gelten nach Inkrafttreten der beiden Corona-Steuerhilfe-Gesetze zum 30. Juni bzw. 1. Juli 2020 nun folgende Neuregelungen:
Unsere wöchentlich aktualisierte tabellarische Übersicht aller steuerrechtlichen Maßnahmen, die bis dato verlautbart wurden, „Steuererleichterungen von Bund und Ländern“, finden Sie hier.
Bei Ihren Fragen, die im Zusammenhang mit den Neuregelungen auftreten, sowie für Unterstützung bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in Ihrer ganz speziellen Situation stehen unsere Steuerexperten gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner in diesem Zusammenhang sind Richard Markl und Christian Hensell.
Ines PauckschPartnerin Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
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