Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Online-Seminar "Whistleblowing: Anforderungen, Umsetzungsgesetz, Arbeitsrecht".
Im Nachgang zu unserer Veranstaltung stellen wir Ihnen gerne die Präsentation in komprimierter Form zur Verfügung.
Online-Seminar: Mittwoch, 25. Mai 2022, 12:30 bis ca. 13:00 Uhr
Präsentationsunterlage
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Online-Seminar "Whistleblowing: Anforderungen, Umsetzungsgesetz, Arbeitsrecht".
Im Nachgang zu unserer Veranstaltung stellen wir Ihnen gerne die Präsentation in komprimierter Form zur Verfügung.
Bereits seit geraumer Zeit war abzusehen, dass es eine Verpflichtung zur Einrichtung von internen Hinweisgebersystemen für Beschäftigungsgeber, seien es Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder die Verwaltung, geben wird. Wie die interne Meldestelle allerdings konkret ausgestaltet sein muss und welche weiteren Vorgaben es von Seiten des deutschen Gesetzgebers geben wird, war bislang noch unklar.
Genau diese Fragen soll nun der vom Bundesjustizministerium Mitte April veröffentlichte Referentenentwurf des deutschen Hinweisgebergesetzes beantworten, welcher Beschäftigungsgeber ab einer Größe von 50 Mitarbeitenden zum Errichten des eigenen Hinweisgebersystems verpflichtet.
Daher haben wir gemeinsam mit Ihnen in unserem Online-Seminar "Whistleblowing: Anforderungen, Umsetzungsgesetz, Arbeitsrecht" einen genaueren Blick auf den gerade veröffentlichten Gesetzesentwurf geworfen und konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung eines erfolgreichen Hinweisgebersystems skizziert. Des Weiteren wurden die folgenden Themen behandelt: