Mit der EU-Taxonomie im Kern des Aktionsplans „Sustainable Finance“ der Europäischen Union gibt es nun ein Framework an allgemeingültigen Definitionen nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten. Bislang beschränkte sich die Berichtspflicht auf Angaben zu den taxonomiefähigen Aktivitäten (Eligibility) und KPIs über den taxonomiefähigen Anteil von Umsatz, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx). Eine Aktivität gilt als taxonomiefähig, wenn sie sich einem Umweltziel zuordnen lässt, unabhängig davon, ob dieses dabei erfüllt wird.
Der taxonomiefähige Umsatzanteil beträgt 2021 im Schnitt gerade einmal 28%. Vielmehr sind es Investitionsausgaben (CapEx), deren taxonomiefähiger Anteil im Schnitt bei 40% liegt. Besonders die Wirtschaftsaktivitäten, die unter „7. Baugewerbe und Immobilien“ des Climate Delegated Act fallen, werden dabei branchenübergreifend am häufigsten genannt. Gleiches gilt für die Betriebsausgaben (OpEx) mit durchschnittlich 31% taxonomiefähigem Anteil.