Um das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt wiederherzustellen, verabschiedete der Bundestag am 20.05.2021 das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG). Am Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes (01.07.2021) möchten wir Ihnen darstellen, welche Neuerungen es nicht nur für Wirtschaftsprüfer, sondern auch für Vorstände und Aufsichtsräte zu bewältigen gilt. Vor allem Unternehmen von öffentlichem Interesse (sog. PIEs) sind von diesen Änderungen betroffen und müssen dafür Sorge tragen, die nun bestehenden Auflagen zu erfüllen. Dies spiegelt sich unter anderem in der gesetzlichen Pflicht zur Einrichtung eines angemessenen und wirksamen internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems sowie eines Prüfungsausschusses wider. Ebenfalls ist die Rotation des Wirtschaftsprüfers an neue Regelungen anzupassen. Aber welche Unternehmen sind betroffen und was bedeutet das FISG konkret für diese Unternehmen? Man muss davon ausgehen, dass aufgrund der erwarteten Ausstrahlungswirkung weit mehr als ausschließlich börsennotierte Unternehmen betroffen sein werden.
Ob Vorstands-, Geschäftsführungs-, Aufsichtsratsmitglied oder Interessent der Thematik: In unserem exklusiven Baker Tilly Online-Seminar beleuchten unsere Experten die Hintergründe des Gesetzes und beantworten die dringendsten Fragen, um Sie auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes vorzubereiten und Sanktionen zu vermeiden.