EU-Kommission finalisiert European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

  • 01.08.2023
  • Lesezeit 1 Minute

Die Europäische Kommission hat am 31. Juli 2023 den ersten Satz der branchenunabhängigen ESRS angenommen.

Somit ist der Entwicklungsprozess dieser Standards nach fast drei Jahren vorerst abgeschlossen. Die delegierte Verordnung wird einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.  

Für Unternehmen, die gemäß der CSRD berichtspflichtig sind, gelten die Vorgaben der ESRS für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. 

Die ESRS unterteilen sich grob in zwei übergreifende und zehn themenspezifische Standards. Letztere werden differenziert nach den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung) dargestellt. Darüber hinaus ist die Veröffentlichung von ca. 40 sektorspezifischen Standards bis zum Jahr 2025 geplant.

Weitere Informationen können Sie der offiziellen Pressemitteilung (engl.) der Europäischen Kommission, der delegierten Verordnung inklusive der Anhänge 1 und 2 sowie dem zugehörigen Q&A Paper (engl.) entnehmen.

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Autoren dieses Artikels

Nils Borcherding

Partner

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Katharina Engels

Director

Wirtschaftsprüferin

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