A&A Telegram CSR-Reporting

  • 07.07.2023
  • Lesezeit 5 Minuten

Finale IFRS-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, Konsultationsentwurf des delegierten Rechtsakts zu den europäischen Nachhaltigkeitsstandards und Entwürfe zur EU-Taxonomie

Mit unserem A&A Telegram CSR-Reporting haben wir für Sie wieder die wichtigsten News und Entwicklungen rund um die nichtfinanzielle Berichterstattung zusammengestellt: Der ISSB hat die finalen IFRS-Standards veröffentlicht, die eine globale einheitliche Berichterstattung zu nachhaltigkeitsbezogenen Risiken ermöglichen sollen. Die Europäische Kommission hat den Konsultationsentwurf des delegierten Rechtsakts bzgl. des Set 1 der EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) sowie den Entwurf für den Delegierten Rechtsakt zur Festlegung technischer Bewertungskriterien für die vier weiteren Umweltziele veröffentlicht.

Für Ihre Fragen rund um das Thema nichtfinanzielle Berichterstattung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 
 

Finale IFRS-Standards für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung

Am 26. Juni 2023 veröffentlichte der ISSB die finalen IFRS-Standards, die eine global einheitliche Berichterstattung zu nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen ermöglichen sollen:

  • IFRS S1 "General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information" und
  • IFRS S2 "Climate-related Disclosure"

Die Pressemeldung des ISSB sowie Links zu den Standards und den Begleitdokumenten finden sich hier.
 

Konsultationsentwurf des delegierten Rechtsakts zu den europäischen Nachhaltigkeitsstandards

Am 9. Juni 2023 hat die Europäische Kommission den Konsultationsentwurf des delegierten Rechtsakts bzgl. des Set 1 der EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) veröffentlicht. Hiermit bittet die Europäische Kommission um die finale Kommentierung zu den ESRS. Die Kommentierungsfrist endet am 7. Juli 2023.

Der Anhang zum Konsultationsentwurf umfasst die nachfolgenden zwölf ESRS:

Die Änderungen haben zum Ziel, die betroffenen Unternehmen bei der Umsetzung zu entlasten und die erstmalige Anwendung zu erleichtern und betreffen

  • Wesentlichkeitsbestimmung
  • Ausweitung der Übergangszeiträume
  • Verpflichtende Angaben wurden zu freiwilligen Angaben
  • Zusätzliche Flexibilisierung im Umfang der Angaben

Einen guten Überblick über die Änderungen der ESRS-Konsultationsentwürfe ggü. den ESRS-Entwürfen der EFRAG (vom November 2022) bietet das DRSC in einem Briefing Paper sowie mit den Vergleichsdokumenten der ESRS 1 und ESRS 2.

Im Baker Tilly Newsroom findet sich zudem ein Betrag aus dem Sustainability Competence Center hierzu.

EU veröffentlicht Entwürfe für technische Bewertungskriterien zu den Umweltzielen 3 bis 6 der EU-Taxonomie

Am 5. April 2023 hat die EU-Kommission den Entwurf für den Delegierten Rechtsakt zur Festlegung technischer Bewertungskriterien für die vier weiteren Umweltziele veröffentlicht. Zusätzlich wurden am 13. Juni 2023 die Bewertungskriterien im Bereich Klima (Umweltziel 1 und 2) angepasst und neue Wirtschaftsaktivitäten aufgenommen (siehe weiterführende Informationen in unserem Newsroom hier). Damit wurden die technischen Bewertungskriterien für all von der EU gefassten sechs Umweltziele festgelegt: 

  1. Klimaschutz,
  2. Anpassung an den Klimawandel,
  3. nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
  4. Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft,
  5. Vermeidung der Umweltverschmutzung und
  6. Schutz der Ökosysteme und Biodiversität.

Im nachfolgenden Chart sind die Berichtsanforderungen für Unternehmen (Non-Financial Entities) zusammengefasst, die ab den jeweiligen Geschäftsjahren 2021 bis 2024 gelten: 

Finanzunternehmen (Financial Entities) wie Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Asset Manager haben über geschäftsmodellspezifische Taxonomieangaben zu berichten unter Berücksichtigung eigener Anwendungsfristen. Für weitere Details verweisen wir auf den EU Taxonomy Navigator.

Abschließend verweisen wir auf die Lektüre des aktualisierten Briefing Paper des DRSC. Dieser bietet einen Kurzüberblick über die aktuellen Berichtspflichten und gibt eine erste Orientierung für den Anwenderkreis.

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Am 1. Juni 2023 stimmte die Mehrheit des Europäischen Parlaments für eine Verschärfung des ursprünglichen Vorschlags der EU-Kommission über das Europäischen Lieferkettengesetz.

Die geht über die Anforderungen des deutschen Lieferkettengesetzes hinaus. Die CSDDD gilt bereits für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem jährlichen Nettoumsatz von über 40 Millionen Euro. Der Vorschlag der EU-Kommission umfasst verwaltungsrechtliche Mechanismen, zivilrechtliche Haftung und Pflichten für die Unternehmensführung, um die Umsetzung sicherzustellen. Darüber hinaus ergeben sich Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt, bedrohter Arten und der Ozonschicht. Große Unternehmen haben in ihrem Geschäftsmodell und der Unternehmensstrategie den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gemäß dem Pariser Abkommen einzubeziehen.

Derzeit werden im EU-Trilog aus EU-Parlament, Mitgliedstaaten und Kommission die Änderungen verhandelt mit dem Ziel, die CSDDD noch in 2023 zu verabschieden.

Das Thema Nachhaltigkeit bzw. CSR spielt in der heutigen Gesellschaft eine immer wichtigere Rolle und beeinflusst zunehmend auch das wirtschaftliche Handeln von Unternehmen.

Bereits seit dem Jahr 2017 sind bestimmte große Unternehmen zur Veröffentlichung ihrer unternehmerischen Nachhaltigkeitsleistung in Form einer nichtfinanziellen Erklärung gemäß CSR-RUG verpflichtet. Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden künftig sowohl der Anwenderkreis als auch die inhaltlichen Anforderungen an die Berichterstattung deutlich ausgeweitet. Weitere wesentliche regulatorische Treiber des Transformationsprozesses bilden u.a. die EU-Taxonomie-Verordnung und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Um Unternehmen in ihrer steigenden Nachfrage nach ESG-Services in Form von Beratungs- und Prüfungsleistungen optimal unterstützen zu können, hat Baker Tilly das Competence Center Sustainability gegründet, welches ab Mai 2023 durch WP/StB Nils Borcherding als Partner und Head of ESG Audit & Advisory verstärkt wird. Herr Borcherding arbeitete vor seinem Wechsel zu Baker Tilly mehr als zwölf Jahre bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO. In dieser Zeit war er unter anderem als aktives Mitglied des Führungsteams des BDO Sustainability Bereichs tätig. Seine Schwerpunkte liegen in der Beratung zur Aufstellung von Nachhaltigkeitsberichten sowie deren Prüfung. Zu weiteren Stationen seiner beruflichen Laufbahn zählen EY und PwC.

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Autoren dieses Artikels

Nils Borcherding

Partner

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Christian P. Roos

Partner

Wirtschaftsprüfer

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