Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Energy Sharing: EnWG-Novelle schafft neuen rechtlichen Rahmen
Steueränderungsgesetz 2025 final verabschiedet
Bundesrat stimmt Aktivrentengesetz zu
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
Baker Tilly berät Capmont bei Add-on-Akquisitionen im Elektro-Segment
Betriebsratswahl 2026: Minderheitenquote richtig berücksichtigen
Sozialversicherungsfreiheit für Honorarlehrkräfte nach §127 SGB IV greift auch für Altverträge
BFH klärt Drei-Objekt-Grenze bei Kapitalgesellschaften
Wer trägt das Risiko bei E-Mail-Betrug im Geschäftsverkehr?
Studie: Zwei Drittel der deutschen Automobilzulieferer rechnen mit einer Marktbereinigung
Regulating the Future: Web3 & Crypto
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Deutschlandfonds startet: Neuer Rahmen für private Investitionen
Carve-out oder Kollaps? So retten sich Automobilzulieferer
BGH billigt Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG Cecilienallee 6-7 40474 Düsseldorf T: +49 211 6901-01 F: +49 211 6901-1250 E-Mail: info@bakertilly.de
Berlin, Dortmund, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Schwerin, Stuttgart
Amtsgericht Düsseldorf HRA 25047
DE815789641
Komplementärin
Baker Tilly Holding GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Cecilienallee 6-7, 40474 Düsseldorf Amtsgericht Düsseldorf HRB 30575
Geschäftsführer der Komplementärin
Prof. Dr. Thomas Edenhofer (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) Michael Esser (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) Dr. Thomas Gemmeke (Rechtsanwalt) Thomas Gloth (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) Ralf Gröning (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) Christian Hensell (Rechtsanwalt, Steuerberater) Oliver Hubertus (Rechtsanwalt, Steuerberater) Peter Schill (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) Martin Weinand (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater)
Steuerberaterkammer Düsseldorf Grafenberger Allee 98 40237 Düsseldorfwww.stbk-duesseldorf.de
Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) haben wir ein Hinweisgeberschutzsystem implementiert. Hinweisgeberschutzsystem einsehen.
VSW – Die Versicherergemeinschaft für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dotzheimer Straße 23, 65185 Wiesbaden
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Dienstleistungen zumindest in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt mindestens den Anforderungen der
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Steuerberater sind das Steuerberatungsgesetz (StBerG), die Durchführungsverordnung zum StBerG (DVStB) und die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB). Ferner finden die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und die Fachberaterordnung (FBO) Anwendung. Sie finden sich unter www.bstbk.de, Rubrik „Der Steuerberater“, Unterrubrik „Berufsrecht“.
Die Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.