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Volle Arbeitnehmerhaftung wegen D&O-Versicherung
Sanitätshäuser: Steuerliche und bilanzielle Fallstricke, was der 3 %-Abschlag ab 2027 ändert
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Bafin veröffentlicht WpI MaRisk: Neuer Aufsichtsrahmen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute
EmpCo-Richtlinie: Ab September gelten neue Anforderungen an Umweltwerbung
Baker Tilly berät SEVEST beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an IBG HydroTech
Krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen
EuGH kippt die bisherige BGH-Rechtsprechung zu Preisänderungsklauseln in Wärmelieferungsverträgen
BFH-Urteil zum Abzugsverbot für Sonderbetriebsausgaben
IT-Sicherheit für Krankenkassen: § 392 SGB V, KRITIS und NIS-2
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Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
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Krankenhaussanierung: Baker Tilly beim Ecclesia-Webinar und auf dem Hauptstadtkongress 2026
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Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
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Wir bieten umfassende Beratung bei der Einführung innovativer digitaler Lösungen im Gesundheitssektor, um den Übergang zur digitalen Versorgung reibungslos zu gestalten. Unser Fokus liegt dabei auf der Bereitstellung rechtssicherer Lösung unter Einhaltung regulatorischer Anforderungen, z.B. im Bereich der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und digitalen Pflegeanwendungen (DiPA), insbesondere unter Berücksichtigung des Medizinprodukterechts und des IT-/Datenschutzrechts.
Zudem unterstützen wir bei der Integration von Telematikinfrastrukturen, dem Aufbau telemedizinischer Zentren und der Entwicklung von Joint Ventures zwischen medizinischen Leistungserbringern zur Förderung innovativer digitaler Versorgungslösungen. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei der Antragstellung und Implementierung von Förderprogrammen, insbesondere im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG), und beraten Sie zu Vergabeverfahren.
Datenschutz und Datensicherheit stehen dabei stets im Mittelpunkt unserer Arbeit, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Unsere Expertise ermöglicht es Ihnen, die Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen voll auszuschöpfen und gleichzeitig alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Andreas Weissinger
Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Stephan Zuber
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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