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NIS-2 und kein Ende: Umsetzung in Deutschland verzögert sich weiter
BFH-Urteil: Wann Tantiemen an Vorstände keine verdeckte Gewinnausschüttung sind
Neue Anforderungen an die Cloud-Verarbeitung von Gesundheitsdaten
EU-Omnibus-Paket: Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Baker Tilly startet mit 23 neuen Directors ins Jahr 2025
In the News: Baker Tilly greift im Genossenschaftssektor an
D&O-Versicherung: Keine Deckung bei „Strohmann“-Geschäftsführer
§ 273a ZPO: Mehr Schutz für Geschäftsgeheimnisse im Zivilprozess
Sozialversicherungspflicht von Honorarlehrkräften erst ab 2027
Pillar 2: Die globale Mindeststeuer ist weiter in aller Munde
Öffentliche Vergabe: Cyberversicherungen rechtssicher beschaffen
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Baker Tilly berät Biotech-Startup Real Collagen GmbH bei Investment durch US-Investor
Handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und des THG-Quotenhandels
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Dr. Alexander Fridgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Reha-Klinik Prinzregent Luitpold Bad Reichenhall bestellt
Baker Tilly baut seine datenschutzrechtliche Beratung weiter aus. Neben der umfassenden anwaltlichen Beratung zu allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen können Mandanten nun ab sofort auch die Dienste eines externen Datenschutzbeauftragten in Anspruch nehmen. Die interne oder externe Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist ab einer Unternehmensgröße von 20 MitarbeiterInnen verpflichtend. Um hier im vollen Umfang tätig werden zu können, wurde eigens die Baker Tilly Data Privacy GmbH als neuer Bestandteil Baker Tillys gegründet.
Zudem soll das Service-Angebot im Bereich Datenschutzrecht schon bald um die Durchführung von Datenschutz-Zertifizierungen erweitert werden, mit der Unternehmen die Einhaltung aller relevanten Datenschutzanforderungen bei der Verarbeitung von Daten nachweisen können.
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