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Neue Anforderungen an die Cloud-Verarbeitung von Gesundheitsdaten
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§ 273a ZPO: Mehr Schutz für Geschäftsgeheimnisse im Zivilprozess
Sozialversicherungspflicht von Honorarlehrkräften erst ab 2027
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Handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und des THG-Quotenhandels
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
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Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Dr. Alexander Fridgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Reha-Klinik Prinzregent Luitpold Bad Reichenhall bestellt
So profitieren Sie vom neuen Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
Forschende Unternehmen können ab dem 1. Januar 2020 von einer neuen staatlichen Zulage profitieren. Mit dem neuen Forschungszulagengesetz (FZulG) führt Deutschland, wie viele andere Länder zuvor, nun auch eine staatliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) ein, und zwar in Form einer steuerfreien Forschungszulage. Wir haben für Sie in dieser Broschüre zusammengestellt, wie und unter welchen Voraussetzungen Sie von den neuen FuE-Förderungen profitieren können und beantworten dazu die folgenden Fragen:
An der Schnittstelle von Technik, Steuern und Recht arbeiten wir erfolgreich mit der innoscripta GmbH zusammen, einem internationalen Softwareunternehmen mit Schwerpunkt cloudbasierte Forschungs- und Entwicklungssoftware, das über langjährige Erfahrungen im Bereich FuE verfügt.
Kontakt:
Frederik Erber, M.Sc. Partner InnoscriptaT +49 89 255553598 erber@innoscripta.com
Heinrich Thiele
Of Counsel
Rechtsanwalt, Steuerberater
Thorsten Went
Partner Indirect Tax, Head of Digitalisation Tax
Steuerberater
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