Jedes Grundstück in Deutschland unterliegt der Grundsteuer. Nachdem über Jahrzehnte als Bemessungsgrundlage die sogenannten Einheitswerte herangezogen wurden, hat das Bundesverfassungsgericht 2018 die Bemessung der Steuer nach diesen Einheitswerten als verfassungswidrig erklärt.
Die Umsetzung der Grundsteuerreform läuft weiterhin. Jeder Immobilieneigentümer ist verpflichtet auf den Stichtag 1. Januar 2022 eine Erklärung zur Feststellung des neuen Grundsteuerwerts einzureichen. Nachdem die Finanzverwaltung eine Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung nur bis zum 31. Oktober 2022 gesetzt hatte, wurde diese zunächst bundeseinheitlich bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Doch allgemein ist bekannt, dass bis zu diesem Stichtag noch rund ein Drittel der Erklärungen nicht abgegeben wurden. Während vielfach eine weitere allgemeine Fristverlängerung gefordert wurde, haben sich die Finanzverwaltungen der Länder mit einer Ausnahme dagegen entschieden. Lediglich Bayern hat eine weitere allgemeine Fristverlängerung um drei Monate, d.h. bis Ende April 2023 verkündet. Die übrigen Länder planen, Erinnerungsschreiben zu versenden. Sanktionen wie Verspätungszuschläge sollen zunächst nicht festgesetzt werden. Allerdings gibt es hierzu nach derzeitigem Stand keine allgemein gültigen Anweisungen, sodass eine zeitnahe Abgabe der Erklärungen weiterhin geboten ist.
Mit dem Baker Tilly Self Assesment Tool zur Grundsteuerreform können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen, welche Angaben für Sie relevant sind.