Update zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz
Online-Seminar: Dienstag, 20. Juni 2023, 12:30 bis ca. 13:30 Uhr
Nach langem Hin und Her tritt das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) kurzfristig in Kraft. Beschäftigungsgeber mit 250 oder mehr Mitarbeitenden (alle Mitarbeitenden zählen, es kommt nicht auf FTEs an) müssen kurzfristig die neuen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz hinweisgebender Personen umsetzen. Beschäftigungsgebende mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben hierfür Zeit bis Dezember dieses Jahres.
Im Rahmen unseres Online-Seminars erläutern wir Ihnen in komprimierter Form, was nun zu tun ist:
- Errichtung einer internen Meldestelle und Anforderungen an eine solche Meldestelle
- Etablierung verschiedener Meldekanäle (einschließlich externer Ombudspersonen)
- Erforderliche interne Kommunikation
- "Richtiger" Umgang mit eingegangenen Hinweisen (Schlagwort: "Verfahrensordnung")
- Erfahrungswerte/Best practices
- Risiken bei Verstößen
- Ihre Fragen an unsere Experten
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen gemeinsamen konstruktiven Austausch!
Dr. Stefan Meßmer Rechtsanwalt Partner | Christine Ostwald Rechtsanwältin Director |
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Informationen
Datum & Uhrzeit | Dienstag, 20. Juni 2023 |
Ort | Online-Seminar |
Kontakt | Dr. Stefan Meßmer Christine Ostwald |
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