Mitte Juli 2023 ist ein – wohl innerhalb der Regierungskoalition noch bislang unabgestimmter - Referentenentwurf eines Wachstumschancengesetzes (aktueller Bearbeitungsstand 14.07.2023) bekannt geworden. Es bleibt abzuwarten, wie sich das weitere Gesetzgebungsverfahren entwickelt. Der Referentenentwurf - sollte er denn realisiert werden – hat den Umfang einer größeren Steuerreform und beinhaltet auch wesentliche Entlastungen, die wir an dieser Stelle in mehreren Teilen erläutern möchten.
Der erste Teil unserer Beitragsserie erläutert den Art. 1 des Referentenentwurfs des Wachstumschancengesetzs über die Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft in Richtung insbesondere von mehr Klimaschutz und soll einen ersten Überblick über die geplanten Maßnahmen geben.
Dabei beleuchten wir die folgenden Aspekte:
- Anspruchsberechtigte und begünstigte Investitionen
- Förderzeitraum
- Förderfähige Kosten, Bemessungsgrundlage und Höhe
- Antrag auf Investitionsprämie, Kumulierung mit anderen Förderungen oder staatlichen Beihilfen
- Ertragsteuerliche Behandlung der Investitionsprämie, Bescheide und Rückforderungsrecht
- Geltung des Klimaschutz-InvPG in Abhängigkeit der AGVO