Auch wenn Güter nicht offensichtlich im Defense-Bereich verwendet oder für diesen hergestellt werden, können sie Exportkontrollregelungen unterfallen. Dual-Use-Güter sind Gegenstände, die sich für mehrere Zwecke einsetzen lassen. Welche Güter von den einschlägigen Regelungen in diesem Bereich erfasst sind, wird durch technische Parameter in den gesetzlichen Vorgaben bestimmt. Komponenten oder Software können ebenso genehmigungspflichtig sein – insbesondere bei der technischen Auslegung. Daneben kann auch die Übermittlung von Technologien, beispielsweise auch von technischen Plänen zur Konstruktion von sicherheitsrelevanten Gütern im Ausland, von den Vorgaben erfasst sein.

Grundsätzlich muss für Exporte von Defense- oder Dual-Use-Gütern eine Genehmigung beantragt werden. Im letzteren Fall sind sogar zwei unterschiedliche Genehmigungen erforderlich. Allerdings gibt es Verfahrenserleichterungen in Form von Allgemeinen Genehmigungen und Sammelausfuhrgenehmigungen. Für die Inanspruchnahme der Erleichterungen müssen Unternehmen jedoch gewisse Compliance-Strukturen nachweisen und vorgegebenen Bestimmungen nachkommen.

Geschäfte, bei denen Lieferungen allein im Ausland stattfinden, können von den Vorgaben erfasst sein. Zudem können bestimmte Handels- und Vertriebsaktivitäten, bei denen Güter nicht aus der EU oder Deutschland exportiert werden, Genehmigungsvorbehalten und Verboten unterliegen.

Die steuerstrafrechtliche Beratung erfordert weit mehr als fundiertes Fachwissen in verschiedenen juristischen Disziplinen. Sie verlangt maßgeschneiderte Lösungen, die auf den jeweiligen Fall und die Mandanteninteressen abgestimmt sind. Mit unserer langjährigen Expertise im Steuerstrafrecht bieten wir Ihnen beides: tiefgreifende Fachkenntnis und praxisorientierte Strategien. 

Wir stehen Ihnen – sei es als Unternehmen oder Privatperson – beispielsweise im Rahmen von Betriebsprüfungen oder bei der Vorbereitung qualifizierter Selbstanzeigen zur Seite. Ebenso verteidigen wir Sie in Straf- oder Bußgeldverfahren bei der Steuerfahndung, den Bußgeld- und Strafsachenstellen, den Hauptzollämtern, der Staatsanwaltschaft, den Gerichten oder anderen Behörden. Besonders bei der Beurteilung komplexer steuerlicher Strukturen können Sie auf unsere ausgewiesene Expertise zählen. Hier steht uns zudem ein kanzleiinternes Team an Experten aus den einzelnen Steuergebieten zur Verfügung. 

Durch eine sorgfältige Analyse Ihrer steuerlichen Strukturen helfen wir Ihnen zudem, steuerstrafrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und proaktiv zu vermeiden. Gemeinsam mit unseren spezialisierten Fachabteilungen entwickeln wir Konzepte zur Etablierung effektiver Compliance Systeme, die nicht nur Ihr Unternehmen schützen, sondern auch die Grundlage für nachhaltigen Erfolg legen. 

Auf einen Blick:

  • Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren vor Behörden oder Gerichten
  • Vorbereitung und Beratung im Zusammenhang mit einer potenziellen Berichtigungs- oder Selbstanzeige
    Steuerstrafrecht: Selbstanzeigen
  • Präventivberatung 
  • Schulung zum Verhalten bei Durchsuchungen 
  • Etablierung von Compliance & Hinweisgebersystemen
  • Begleitung von internen Ermittlungen
  • Erstellung (steuer-)strafrechtlicher Gutachten

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet, das beispielsweise die Tatbestände des Betrugs, der Untreue, des Subventionsbetrugs sowie der Korruptionsdelikte wie Bestechung, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme, umfasst. 

Ermittlungen durch Strafbehörden stellen sowohl für die persönlich Betroffenen als auch die dahinterstehenden juristischen Personen Ausnahmesituationen dar, die nur mit der nötigen Erfahrung erfolgreich bewältigt werden können. 

Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner eng zur Seite und unterstützen sie nicht nur mit exzellenter fachlicher Beratung, sondern behalten auch stets Ihre individuellen Bedürfnisse im Blick. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Rahmen der Verteidigung von zahlreichen Mandanten vor Behörden oder Gerichten, wissen wir worauf es für eine erfolgreiche Beratung im Wirtschaftsstrafrecht ankommt. 

Im Bereich des Arbeitsstrafrechts spielen eine Vielzahl von Normen und Gesetzen zusammen. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Mindestlohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Aufenthaltsgesetz, Sozialgesetzbuch und Strafgesetzbuch stellen hierbei nur einen kleinen Ausschnitt aus den relevanten Regelungswerken dar. 

Die Vorwürfe gehen längst über die Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB) durch Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung oder Scheinselbstständigkeit hinaus. Umso wichtiger ist es, mit uns auf eine Beratung zu setzen, die Sie in diesem komplexen Spezialgebiet ganzheitlich unterstützt. 

Wir begleiten Mandanten seit vielen Jahren in sämtlichen Bereichen des Arbeitsstrafrechts und sind mit der komplexen fachlichen Materie bestens vertraut. Zudem haben wir die nötige Erfahrung im Umgang mit den verschiedenen Behörden, seien es die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkassen, das Hauptzollamt, das Finanzamt oder die Staatsanwaltschaft, um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen.

Die Entwicklungen der letzten Jahre verdeutlichen, dass von Unternehmen künftig erhöhte Sorgfaltspflichten im Außenhandel erfüllt werden müssen. Der Paradigmenwechsel im Bereich des Zoll- und Außenwirtschaftsstrafrechts hat unter anderem zur Folge, dass Verstöße gegen diese Pflichten zunehmend strenger geahndet werden. 

Dies kann nicht nur Ermittlungen gegen Unternehmensvertreter nach sich ziehen, sondern in der Regel auch zu Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen führen. Angesichts der empfindlichen Sanktionen in Straf- und Bußgeldverfahren ist eine kompetente Strafverteidigung unerlässlich. 

Durch die Verteidigung in zahlreichen Verfahren und die Betreuung von Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen wissen wir, wie wir Ihre Interessen optimal vertreten können. Unsere strafrechtliche Beratung ist eng mit der Expertise unserer Spezialisten des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts verknüpft, sodass wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre spezifischen zoll- und außenwirtschaftsstrafrechtlichen Anliegen anbieten können.

Geraten Unternehmen in eine Krise, sind neben den weitreichenden wirtschaftlichen und persönlichen Auswirkungen auch strafrechtliche Risiken zu beachten. Dazu zählen unter anderem die Insolvenzverschleppung, der Bankrott, die Verletzung von Buchführungspflichten, die Benachteiligung von Gläubigern oder auch die missbräuchliche Verwendung von Unternehmensvermögen. 

Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise im Insolvenz- und Wirtschaftsstrafrecht unterstützen wir Sie bestmöglich in jeder Phase des Verfahrens. 

Wir beraten Sie entweder präventiv, um sich gegen strafrechtliche Vorwürfe umfassend zu schützen oder verteidigen Ihre Rechte in bereits eingeleiteten Verfahren. Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Spezialisten im Insolvenzrecht profitieren Sie von einer ganzheitlichen Beratung.

Die Praxis zeigt, dass sich Betriebsprüfungen nicht nur an vorangegangene Strafverfahren anschließen, sondern oft auch den Beginn strafrechtlicher Ermittlungen markieren. Mit unserer Beratung sind Sie frühzeitig einen Schritt voraus, da wir Ihnen die strafrechtlichen Risiken und Konsequenzen rechtzeitig aufzeigen. 

So können Sie mit unserer Unterstützung bereits während der Betriebsprüfung Maßnahmen ergreifen, um ein späteres strafrechtliches Verfahren entweder zu vermeiden oder sich optimal auf eine Verteidigung im Anschlussverfahren vorzubereiten.

Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir bestehende Risiken, entwickeln Handlungsstrategien und begleiten Sie aktiv in Gesprächen mit den Behörden, um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen.

Recht haben und Recht bekommen gehen nicht zwangsläufig Hand in Hand. Deshalb ist es entscheidend, von Anfang an einen kompetenten Partner an seiner Seite zu wissen, der mit Expertise und langjähriger Erfahrung Ihre Interessen durchsetzungsstark vertritt.

Wir sind spezialisiert auf die prozessuale Durchsetzung von Interessen im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht – vor Finanz-, Straf- und Sozialgerichten.